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   OLG Zweibrücken, 06.06.2017 - 5 UF 130/16   

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https://dejure.org/2017,53073
OLG Zweibrücken, 06.06.2017 - 5 UF 130/16 (https://dejure.org/2017,53073)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.06.2017 - 5 UF 130/16 (https://dejure.org/2017,53073)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 5 UF 130/16 (https://dejure.org/2017,53073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 Abs 1 S 3 FamFG, § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Begründung des Antrags bei vorgetragenem Verlust eines fristgebundenen Schriftsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde im familiengerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2017 - 5 UF 130/16
    Wenn - wie hier - ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen ist, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Beteiligte auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015, Az.: III ZB 56/14, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 14).
  • OLG Koblenz, 21.01.2016 - 5 U 1125/15

    Nur der mandatsbearbeitende Rechtsanwalt darf Wiedereinsetzung glaubhaft machen!

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2017 - 5 UF 130/16
    Zur konkreten Frankierung des Poststückes (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2016, Az.: 5 U 1125/15, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 10 ff.) wird trotz Hinweises des Senats lediglich dargetan, auswärtige Post werde, wie bereits geschildert, regelmäßig mit Briefmarken von Frau D. frankiert (ohne interne Aufzeichnung der Postwertfrankierung).
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