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OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 2 UF 61/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Bemessung der Nutzungsvergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten
- familienrecht-deutschland.de
Ehewohnung bei Getrenntleben; Höhe der nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB festzusetzenden Nutzungsvergütung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 b Abs. 3 S. 2
Nutzungsvergütung; getrenntlebende Ehegatten; Wohnwert; Billigkeitsabwägung; Beitrag zum Hausbau; geschäftliche Beziehungen der Eheleute; Verhältnis Kindesunterhat und Nutzungsentschädigung - rechtsportal.de
BGB § 1361 b Abs. 3 S. 2
Höhe von Nutzungsentschädigungsansprüchen; Alleinige Nutzung einer Ehewohnung; Berücksichtigung der gesamten Lebensverhältnisse der Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nutzungsvergütung für ein Eigenheim im Trennungsjahr
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1156
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 UF 82/99
Getrenntleben in der Ehewohnung bei gemeinsamer Wirtschaftsführung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 2 UF 61/21
Erforderlich ist insoweit, dass die Gemeinsamkeiten im Haushalt sich auf das unvermeidliche Maß beschränken und dass keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen, wobei gelegentliche Handreichungen der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegenstehen (Oberlandesgericht Zweibrücken vom 22. Februar 2000, 5 UF 82/99 = NJW-RR 2000, 1388).
- OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22
Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims …
Die antragsgegnerseits behaupteten und antragstellerseits bestrittenen Beiträge des Antragsgegners zum Hausbau lassen - ihren Bestand unterstellt - auch im Übrigen - unabhängig von dem Zustandekommen einer Ehegatteninnengesellschaft - die Billigkeit der verfahrensgegenständlichen Nutzungsentschädigung nicht entfallen (vgl. insoweit auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2021, 1156, 1157, Rdnr. 21 ).