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   OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14   

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https://dejure.org/2016,48236
OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14 (https://dejure.org/2016,48236)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.09.2016 - 9 W 3/14 (https://dejure.org/2016,48236)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. September 2016 - 9 W 3/14 (https://dejure.org/2016,48236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Spruchstellenverfahren: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab für die Barabfindung außenstehender Aktionäre beim "squeeze-out"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 327
    Zum gerichtlichen Überprüfungsmaßstab für die Barabfindung im Spruchverfahren beim sog. "squeeze-out"

  • rechtsportal.de

    AktG § 327
    Bestellung eines weiteren Sachverständigen im Spruchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines weiteren Sachverständigen im Spruchverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14
    Weil es aber nicht den einen, mathematisch exakt ermittelten Untrnehmenswert gibt, kann dieser nur als Wertspanne verstanden werden (h.M., vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2013, 1469; OLG Frankfurt AG 2012, 513, 514; BayObLG AG 2006, 41, 42).

    Ebenso ist es nicht seine Aufgabe, wirtschaftswissenschaftlich umstrittene Fragen der Unternehmensbewertung zu klären oder hierzu auch nur einen Beitrag zu leisten (OLG Karlsruhe ZIP 2013, 1469; Steinle/Liebert/Katzenstein aaO. Rn. 93).

  • OLG Stuttgart, 05.06.2013 - 20 W 6/10

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14
    (vgl. OLG Stuttgart aaO. juris Rz. 212; AG 2013, 724 ff.).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14
    Weil es aber nicht den einen, mathematisch exakt ermittelten Untrnehmenswert gibt, kann dieser nur als Wertspanne verstanden werden (h.M., vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2013, 1469; OLG Frankfurt AG 2012, 513, 514; BayObLG AG 2006, 41, 42).
  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14
    Der Sachverständige soll davon ausgehen, dass die Anwendung der Bewertungsgrundsätze des IDW S1 2000 jedenfalls dann unbedenklich ist, wenn nicht zu erwarten steht, dass der nach dieser Methode ermittelte Unternehmenswert gegenüber einer Wertermittlung nach dem (nach der neueren Rechtsprechung des BGH vorzugswürdigeren, vgl. AG 2016, 135) IDW S1 2005 niedriger ausfällt.
  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14
    Weil es aber nicht den einen, mathematisch exakt ermittelten Untrnehmenswert gibt, kann dieser nur als Wertspanne verstanden werden (h.M., vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2013, 1469; OLG Frankfurt AG 2012, 513, 514; BayObLG AG 2006, 41, 42).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14
    Nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (vgl. ua. ZIP 2012, 133), der sich der Senat anschließt, kann eine solche Feststellung regelmäßig nicht getroffen werden, wenn und soweit das von dem (gerichtlich bestellten) sachverständigen Prüfer akzeptierte Bewertungsgutachten auf in der Wirtschaftswissenschaft anerkannten und in der Praxis gebräuchlichen Methoden beruht und diese fachgerecht und methodensauber umsetzt.
  • OLG Dresden, 16.08.2017 - 8 W 244/17

    Höhe der angemessenen Abfindung der Aktien der außenstehenden Aktionäre

    Maßstab ist infolgedessen eine Vertretbarkeitsprüfung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.1.2017 - 21 W 75/15, Rn. 29; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2011 - 20 W 7/11, Rn. 179; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6.9.2016 - 9 W 3/14, Rn. 3; s. auch KG, Beschluss vom 19.5.2011 - 2W 154/08, NZG 2011, 1302, 1303: Maßgeblich sind im Wesentlichen - richtige Ausgangsdaten vorausgesetzt - Plausibilitäten [sämtliche Beschlüsse zitiert nach juris]; Heidel/Meilicke/ Kleinertz, AktR, 4. Aufl., § 305 Rn. 40; K.Schmidt/Lutter/Stephan, AktG, 3. Aufl., § 305 Rn. 63; Stilz, FS Goette, S. 529, 533).
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