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   OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4000
OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97 (https://dejure.org/1997,4000)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.10.1997 - 3 W 166/97 (https://dejure.org/1997,4000)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 1997 - 3 W 166/97 (https://dejure.org/1997,4000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formvorschriften beim Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 581
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 15 W 13/00

    Oberschrift, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments

    Nach der zu § 2247 BGB ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Unterschrift des Erblassers beim eigenhändigen Testament eine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung, weil nur sie die Ernstlichkeit und die abschließende Willensbildung des Erblassers garantiert (vgl. Senat OLGZ 1986, 292 = FamRZ 1986, 728; BayObLG NJW-RR 1991, 1222; OLG Köln Rechtspfleger 2000, 163; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582).

    Maßgebend sei letztlich nur, daß im Zeitpunkt des Todes eine Unterschrift vorhanden sei, die nach dem Willen des Erblassers seine gesamten Erklärungen decke (BayObLG MDR 1984, 1024; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582 m.w.N.).

    Der vorliegende Fall ist nicht ansatzweise vergleichbar mit den von der Rechtsbeschwerde für sich in Anspruch genommenen Fallgestaltungen, in denen der Erblasser durch Zusammenführung und Durchnumerieren jeweils handschriftlich verfaßter und unterzeichneter Blätter deutlich macht, daß es sich insgesamt um seinen letzten Willen handelt (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582; siehe ferner BayObLG NJW-RR 1989, 1092).

  • OLG Köln, 23.09.2020 - 2 Wx 189/20

    Unterschriftsleistung als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments

    Die einzelnen Blätter müssen aber inhaltlich ein Ganzes sein (z. B. durch Nummerierung und fortlaufenden Text, LG München I FamRZ 2004, 1905) und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, die im Regelungsinhalt auch widersprüchlich sein kann, sofern der textliche Zusammenhang unzweifelhaft ist (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1991, 371; 1998, 581; OLG Karlsruhe ZNotP 2003, 194, 196; Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl. 2020, § 2247 Rn 11).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Die einzelnen Blätter müssen aber inhaltlich ein Ganzes sein (z. B. durch Nummerierung und fortlaufenden Text, LG München I FamRZ 2004, 1905) und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, die im Regelungsinhalt auch widersprüchlich sein kann, sofern der textliche Zusammenhang unzweifelhaft ist (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1991, 371; 1998, 581; OLG Karlsruhe ZNotP 2003, 194, 196; Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn 11; MüKo-BGB, Hagena, a.a.O., Rn. 34).
  • OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00

    Unterzeichnung eines notariellen Testaments auf einem gesonderten Blatt

    Befindet sich die Unterschrift auf einem anderen Schriftstück, ist maßgebend, daß sie nach dem erkennbaren Willen des Erblassers seine gesamten Erklärungen deckt (BayObLG MDR 1984, 1024; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 281/10

    Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anordnung der

    So ist bei der Dauervollstreckung (§ 2209) BGB) deren Dauer anzugeben (OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 581; Keidel/Zimmermann FamFG § 354 Rdz. 34).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1999 - 3 W 124/99

    Rechtmäßigkeit der Ernennung zum Testamentsvollstrecker, wenn im nachhinein eine

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