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   OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22   

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https://dejure.org/2022,27015
OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22 (https://dejure.org/2022,27015)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.10.2022 - 1 Ws 184/22 (https://dejure.org/2022,27015)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 1 Ws 184/22 (https://dejure.org/2022,27015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 5 Abs 3 MRK, Art 6 Abs 2 MRK, § 120 Abs 1 S 1 StPO
    Bedeutung des Beschleunigungsgebots nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das für Haftsachen geltende besondere Beschleunigungsgebot verliert durch den Erlass des erstinstanzlichen Urteils zwar nicht seine Bedeutung; Verzögerungen fallen aber nach Urteilserlass geringer ins Gewicht als vor diesem Zeitpunkt. Allerdings sind weiterhin die ...

  • rechtsportal.de

    Keine schuldhafte Verfahrensverzögerung bei Erkrankung von Verfahrensbeteiligten Abgemildertes Beschleunigungsgebot in Haftsachen nach Erlass erstinstanzlichen Urteils Pflicht zur Hauptverhandlungsplanung aufgrund des Beschleunigungsgebots

Kurzfassungen/Presse (6)

  • OLG Zweibrücken (Pressemitteilung)

    Haftbeschwerde

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Haftbeschwerde: Haftbefehl wegen nicht ausreichender Termindichte aufgehoben und Freilassung eines nicht rechtskräftig Verurteilten angeordnet

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Untersuchungshaft: Geringe Terminsdichte verzögert 7 Monate

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftbeschwerde stattgegeben: Wegen Mordes Angeklagter muss aus Untersuchungshaft entlassen werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfahrensverzögerungen nicht hinnehmbar - Verurteilter freigelassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Oberlandesgericht hebt einen Haftbefehl gegen einen Mörder und Vergewaltiger auf - Haftbeschwerde wegen nicht ausreichender Termindichte erfolgreich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Das Beschleunigungsgebot ist jedoch dann nicht mehr gewahrt, wenn auch außerhalb dieser sich in einem angemessenen Rahmen zu haltenden Unterbrechungszeiten die in Haftsachen gebotene Terminierungsdichte nicht annähernd eingehalten wird, ohne dass hierfür zwingende, nicht der Justiz anzulastende Gründe erkennbar sind (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07 -, Rn. 52 ff. m.w.N., juris).

    Die Planung und Durchführung der Hauptverhandlung ist aber dem Gebot einer vorausschauenden, auch größere Zeiträume umfassenden Hauptverhandlungsplanung mit mehr als einem Hauptverhandlungstag pro Woche (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07 -, Rn. 52, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12 -, Rn. 52, juris), nicht gerecht geworden.

    Die Terminsdichte ist auch unabhängig von der Frage des Umfangs der durchzuführenden Beweisaufnahme sowie deren Komplexität, der Anzahl von - hier nicht relevanten - gestellten Verfahrens- und Befangenheitsanträge und der hierdurch bewirkten Verfahrensverzögerung zu beurteilen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07 -, Rn. 55 m.w.N., juris).

  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 54 m.w.N., juris).

    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermögen darüber hinaus bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18 -, juris, Rn. 58 f. m.w.N.).

    Erkrankungen von Verfahrensbeteiligten können als schicksalhafte Ereignisse die Fortdauer der Untersuchungshaft trotz objektiv feststehender Verzögerung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73, juris Rn. 27; Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 18; Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 30; Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 70).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Die Planung und Durchführung der Hauptverhandlung ist aber dem Gebot einer vorausschauenden, auch größere Zeiträume umfassenden Hauptverhandlungsplanung mit mehr als einem Hauptverhandlungstag pro Woche (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07 -, Rn. 52, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12 -, Rn. 52, juris), nicht gerecht geworden.

    Selbst bei Berücksichtigung dieser Kurztermine (vgl. hierzu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, Rn. 52; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, Rn. 102) ergibt dies eine durchschnittliche wöchentliche Sitzungsdichte von 0, 59 Tagen, die damit deutlich unter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts liegt.

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat stehen zwar kleinere Verfahrensverzögerungen der Fortdauer der Untersuchungshaft nicht entgegen; allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermögen aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen eine ohnehin schon lang andauernde Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -, BVerfGK 7, 140-163, Rn. 57 m.w.N. - juris).

    Dauert die Untersuchungshaft bereits ein Jahr an, so führt in bestimmten Fällen schon eine Verzögerung um einen Monat oder sechs Wochen zur Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -, BVerfGK 7, 140-163, Rn. 58 m.w.N. - juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 06.04.2022 - StB 11/22 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 1 HPL 12/02

    Besondere Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft bei jugendlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Da es sich bei dem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten zunächst noch um einen Jugendlichen, später Heranwachsenden handelte, war dem Beschleunigungsgebot auch gem. § 72 Abs. 5 JGG besonders Rechnung zu tragen (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.04.2002 - 1 HPL 12/02 -, juris).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Erkrankungen von Verfahrensbeteiligten können als schicksalhafte Ereignisse die Fortdauer der Untersuchungshaft trotz objektiv feststehender Verzögerung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73, juris Rn. 27; Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 18; Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 30; Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 70).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Das Recht eines Angeklagten, sich von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens vertreten zu lassen, gilt nicht uneingeschränkt, sondern kann entsprechend den einfachgesetzlichen Vorschriften der § 142 Abs. 5 Satz 3, § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO durch wichtige Gründe begrenzt sein (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243 m.w.N.; siehe auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Das Recht eines Angeklagten, sich von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens vertreten zu lassen, gilt nicht uneingeschränkt, sondern kann entsprechend den einfachgesetzlichen Vorschriften der § 142 Abs. 5 Satz 3, § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO durch wichtige Gründe begrenzt sein (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243 m.w.N.; siehe auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.).
  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Vielmehr stellt sich dann die Frage, ob nicht bereits vor Beginn der Hauptverhandlung andere Pflichtverteidiger hätten bestellt werden müssen oder inwieweit die Verteidiger in der laufenden Hauptverhandlung mit Blick auf das Beschleunigungsgebot hätten verpflichtet werden können, andere - weniger dringliche - Termine zu verschieben, um eine Beschleunigung einer bereits lang dauernden Hauptverhandlung zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06 -, juris).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
    Das Recht eines Angeklagten, sich von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens vertreten zu lassen, gilt nicht uneingeschränkt, sondern kann entsprechend den einfachgesetzlichen Vorschriften der § 142 Abs. 5 Satz 3, § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO durch wichtige Gründe begrenzt sein (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243 m.w.N.; siehe auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

  • BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

  • OLG Naumburg, 07.11.2006 - 1 Ws 533/06

    Haftbeschwerde eines Angeklagten

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BGH, 06.04.2022 - StB 11/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft vor der Revisionsentscheidung: Vorliegen eines

  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig

    Die erneut angeordnete Haft stellt zwar vor dem Hintergrund des im Senatsbeschluss vom 06.10.2022 (1 Ws 184/22), auf den insoweit Bezug genommen wird, festgestellten krassen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Angeklagten dar.
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