Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 892 Abs 1 S 1 BGB, § 928 Abs 2 S 1 BGB, § 1008 BGB, § 1 Abs 2 WoEigG
Verzicht auf Wohnungseigentumsanteil - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 892, 928
Unzulässigkeit des Verzichts auf einen Wohnungs- oder Teileigentumsanteil - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein guter Glaube an wirksam gewordenen Eigentumsverzicht
- notar-drkotz.de
Verzicht auf Wohnungs - oder Teileigentumsanteil ist unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 928 ; BGB § 892
1. Der Verzicht auf einen Wohnungs - oder Teileigentumsanteil ist unzulässig. 2. Der gute Glaube daran, dass das Eigentum an Grundbesitz durch den eingetragenen Verzicht wirksam aufgegeben und dadurch herrenlos geworden sei, wird durch § 892 BGB nicht geschützt. - rechtsportal.de
BGB § 928 ; BGB § 892
Antrag auf Eintragung als Eigentümer eines Grundbesitzes; Eigentum an einem WEG -Anteil; Unzulässiger Verzicht auf einen Wohnungs- oder Teileigentumsanteil - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil ist unwirksam!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamer Verzicht auf Teileigentum (IMR 2023, 204)
Papierfundstellen
- NZM 2023, 252
- FGPrax 2022, 256
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
Auf den Eintragungsantrag des Notars wies die Rechtspflegerin des Grundbuchamts darauf hin, dass der Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07) unwirksam sei.Der Ausschluss des Verzichts auf den Miteigentumsanteil steht nicht in Widerspruch zu der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 928 BGB steht und beschränkt die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 Satz 1 BGB nicht in unzulässiger Weise (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 9, ebenso Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - 3 W 48/02 -, Rn. 5, juris).
Kann aber ein einzelner Miteigentümer sein Miteigentum an einem Grundstück nicht durch Verzicht aufgeben, führt das dazu, dass auch Wohnungs- und Teileigentum nicht durch Verzicht aufgegeben werden können (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 11).
- OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 161/80
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
Der gute Glauben daran, dass die Eigentumsaufgabe wirksam erfolgt sei, wird daher nicht nach § 892 BGB geschützt (Senatsbeschluss vom 30. Dezember 1980 - 3 W 161/80 -, Rn. 22, juris). - OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02
Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
Der Ausschluss des Verzichts auf den Miteigentumsanteil steht nicht in Widerspruch zu der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 928 BGB steht und beschränkt die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 Satz 1 BGB nicht in unzulässiger Weise (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 9, ebenso Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - 3 W 48/02 -, Rn. 5, juris). - BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
Das Miteigentum daran (§ 1008 BGB) ist die Grundlage des Wohnungs- und Teileigentums; das ergibt sich aus den Regelungen über das Entstehen dieser Eigentumsformen in §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 WEG (BGH, Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67 -, BGHZ 49, 250, 251). - BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90
Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht des einzelnen Miteigentümers aufgegeben werden (BGH, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 175/90 -, BGHZ 115, 1, 7 Rn. 28).