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   OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22   

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https://dejure.org/2022,34060
OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22 (https://dejure.org/2022,34060)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.10.2022 - 3 W 52/22 (https://dejure.org/2022,34060)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 3 W 52/22 (https://dejure.org/2022,34060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Verzicht auf Wohnungs - oder Teileigentumsanteil ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 928 ; BGB § 892
    1. Der Verzicht auf einen Wohnungs - oder Teileigentumsanteil ist unzulässig. 2. Der gute Glaube daran, dass das Eigentum an Grundbesitz durch den eingetragenen Verzicht wirksam aufgegeben und dadurch herrenlos geworden sei, wird durch § 892 BGB nicht geschützt.

  • rechtsportal.de

    BGB § 928 ; BGB § 892
    Antrag auf Eintragung als Eigentümer eines Grundbesitzes; Eigentum an einem WEG -Anteil; Unzulässiger Verzicht auf einen Wohnungs- oder Teileigentumsanteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil ist unwirksam!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamer Verzicht auf Teileigentum (IMR 2023, 204)

Papierfundstellen

  • NZM 2023, 252
  • FGPrax 2022, 256
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
    Auf den Eintragungsantrag des Notars wies die Rechtspflegerin des Grundbuchamts darauf hin, dass der Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07) unwirksam sei.

    Der Ausschluss des Verzichts auf den Miteigentumsanteil steht nicht in Widerspruch zu der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 928 BGB steht und beschränkt die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 Satz 1 BGB nicht in unzulässiger Weise (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 9, ebenso Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - 3 W 48/02 -, Rn. 5, juris).

    Kann aber ein einzelner Miteigentümer sein Miteigentum an einem Grundstück nicht durch Verzicht aufgeben, führt das dazu, dass auch Wohnungs- und Teileigentum nicht durch Verzicht aufgegeben werden können (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 11).

  • OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 161/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
    Der gute Glauben daran, dass die Eigentumsaufgabe wirksam erfolgt sei, wird daher nicht nach § 892 BGB geschützt (Senatsbeschluss vom 30. Dezember 1980 - 3 W 161/80 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
    Der Ausschluss des Verzichts auf den Miteigentumsanteil steht nicht in Widerspruch zu der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 928 BGB steht und beschränkt die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 Satz 1 BGB nicht in unzulässiger Weise (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 9, ebenso Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - 3 W 48/02 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
    Das Miteigentum daran (§ 1008 BGB) ist die Grundlage des Wohnungs- und Teileigentums; das ergibt sich aus den Regelungen über das Entstehen dieser Eigentumsformen in §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 WEG (BGH, Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67 -, BGHZ 49, 250, 251).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22
    Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht des einzelnen Miteigentümers aufgegeben werden (BGH, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 175/90 -, BGHZ 115, 1, 7 Rn. 28).
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