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   OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15   

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https://dejure.org/2015,36716
OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 (https://dejure.org/2015,36716)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 (https://dejure.org/2015,36716)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 1 Ws 291/15 (https://dejure.org/2015,36716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 59 Abs 1 JGG, § 55 Abs 2 JGG
    Jugendstrafverfahren: Anfechtung eines Berufungsurteils, durch welches die Aussetzung der Jugendstrafe abgelehnt worden ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen ein Berufungsurteil nach § 59 JGG durch den Berufungsführer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 55 Abs. 2; JGG § 59 Abs. 1
    Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen ein Berufungsurteil nach § 59 JGG durch den Berufungsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Adressat der Anhörungsrüge ist der iudex a quo (BVerfGE 107, 395 [412]; BGH NStZ-RR 2009, 353).

    Ist - nämlich - noch ein Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung gegeben, das auch zur Überprüfung der behaupteten Verletzung des Verfahrensgrundrechts führen kann, ist dem Anliegen der Justizgewährung hinreichend Rechnung getragen (BVerfGE 107, 395), einer zusätzlichen, eigenständigen Gehörsrüge bedarf es in diesem Fall nicht.

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 3 Ws 596/93

    Sperrwirkung; Sofortige Beschwerde; Änderung von Anordnungen; Einfache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Demgegenüber geht die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
  • KG, 16.03.2009 - 4 Ws 22/09

    Strafverfahren: Kostenniederschlagung nach unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Wegen der in der unzutreffenden Rechtmittelbelehrung liegenden unrichtigen Sachbehandlung waren im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erheben, § 21 Abs. 1 GKG (vgl. BGH JurBüro 1980, 460; OVG Magdeburg BeckRS 2009, 31781; KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2009 - 4 Ws 22/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2009 - 1 O 6/09

    Grundsätzlich keine Beschwerdemöglichkeit in Kriegsdienstverweigerungssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Wegen der in der unzutreffenden Rechtmittelbelehrung liegenden unrichtigen Sachbehandlung waren im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erheben, § 21 Abs. 1 GKG (vgl. BGH JurBüro 1980, 460; OVG Magdeburg BeckRS 2009, 31781; KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2009 - 4 Ws 22/09 -, juris).
  • LG Hamburg, 03.03.1992 - 617 Qs 7/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Demgegenüber geht die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.1998 - 3 Ws 53/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Um eine solche Entscheidung, die geeignet ist, den Inhalt des an sich rechtskräftig gewordenen Urteils zu ergänzen oder abzuändern, handelt es sich bei der nachträglichen Entscheidung über die Bewährungsaussetzung gem. § 57 JGG (vgl. OLG Karlsruhe StV 1998, 348).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Adressat der Anhörungsrüge ist der iudex a quo (BVerfGE 107, 395 [412]; BGH NStZ-RR 2009, 353).
  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07

    Jugendgerichtsverfahren; sofortige Beschwerde; Statthaftigkeit; Berufungsurteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Demgegenüber geht die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
  • BGH, 28.04.2005 - 2 StR 518/03

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Revisionsrechtszug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Daran fehlt es, wenn sich der Angeklagte nicht anders hätte verteidigen können, als er bereits vorgetragen hatte, oder wenn sonst ausgeschlossen ist, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte als geschehen (BT-Drucksache 15/3706 S. 14; BGH StraFo 2011, 55; BGH 28.4.2005, 2 StR 518/03).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 105/10

    Anhörungsrüge; nicht entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15
    Daran fehlt es, wenn sich der Angeklagte nicht anders hätte verteidigen können, als er bereits vorgetragen hatte, oder wenn sonst ausgeschlossen ist, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte als geschehen (BT-Drucksache 15/3706 S. 14; BGH StraFo 2011, 55; BGH 28.4.2005, 2 StR 518/03).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2001 - 3 Ws 1022/01

    Reihenfolge der Vollstreckung: Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge und

  • OLG Köln, 02.09.2020 - 2 Ws 452/20
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung entfällt - anders als teilweise in der Literatur vertreten (zu vgl. Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn. 2) - die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).

    Dies muss auch dann gelten, wenn sich die Beschwerde gegen die vorbehaltene Entscheidung nach § 61a JGG am Ende der Vorbewährungszeit richtet (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris; BeckOK, JGG, Gertler/Kunkel/Putzke, 17. Edition, § 55 Rn. 92).

    Denn das mit Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 04.09.2012 (BGBl. I S. 1884) zeitlich nachfolgend geregelte Vorbewährungsverfahren soll nicht zur Erweiterung des Rechtsmittelweges, sondern innerhalb des vorhandenen Rechtsmittelzuges lediglich zu dessen Beschleunigung führen (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris; BeckOK, JGG, Gertler/Kunkel/Putzke, 17. Edition, § 55 Rn. 92; Eisenberg/Kölbel, JGG, 21. Aufl., § 55 Rn. 8).

    Geht es nur um Fragen der Strafaussetzung zur Bewährung, können diese im zügigeren Beschwerdeverfahren geklärt werden, um insgesamt schnell zu einer rechtskräftigen Entscheidung zu gelangen; in diesen Fällen ersetzt die sofortige Beschwerde nach ihrem gesetzgeberischen Zweck eine an sich zulässige Berufung oder Revision, die Bezeichnung eines entsprechend beschränkten Rechtsmittels ist hierbei unerheblich (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris, m.w.N.).

    Diese systematische Einordnung der sofortigen Beschwerde ist verfassungsrechtlich unbedenklich, da Artikel 19 Abs. 4 GG ebenso wie das Rechtsstaatsprinzip allgemein den Rechtsweg zu den Gerichten durch Schaffung einer vollen Rechts- und Tatsacheninstanz gegen Akte der Verwaltung gewährleistet, nicht jedoch den Gesetzgeber verpflichtet, einen (bestimmten) Instanzenzug zu ermöglichen (zu vgl. BVerfGE 11, 233; 78, 226; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris ).

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