Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwilligung; Elternteil; Ersetzung; Vormund; Vormundschaftsgericht; Adoption; Kind; Mord; Totschlag
- Judicialis
BGB § 1748 Abs. 1
- RA Kotz
Wer die Mutter seines Kindes tötet, erhält nicht das Sorgerecht für sein Kind!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1748 Abs. 1
Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund - vorsätzliche Tötung der Kindesmutter durch Vater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption seines Kindes gem. § 1748 BGB
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen - XVI 25/99
- LG Frankenthal, 06.11.2000 - 1 T 218/00
- OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 113
- FamRZ 2001, 1730
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (24)
- BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Nach § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB muss (…vgl. Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl. § 1748 Rdnr. 12) das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Kindes die gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Einwilligung eines Elternteils - hier des nicht sorgeberechtigten Vaters (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 776; 1994, 903, 904; FamRZ 1997, 514, 515) - in die Adoption ersetzen, wenn die Verletzung der Pflichten dieses Elternteils gegenüber dem Kind besonders schwer ist und es voraussichtlich dauernd nicht mehr seiner Obhut anvertraut werden kann.1a Z 81/88">NJW-RR 1990, 776, 777; 1994, 903, 904) - rechtsfehlerfrei die sachlichen Voraussetzungen des § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB bejaht.
Denn die genannten Personen sind vom Vormundschaftsgericht wenige Monate vor der Entscheidung des Landgerichts angehört worden (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 936, 937; NJW-RR 1994, 903, 904).
- BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88
Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Nach § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB muss (…vgl. Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl. § 1748 Rdnr. 12) das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Kindes die gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Einwilligung eines Elternteils - hier des nicht sorgeberechtigten Vaters (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 776; 1994, 903, 904; FamRZ 1997, 514, 515) - in die Adoption ersetzen, wenn die Verletzung der Pflichten dieses Elternteils gegenüber dem Kind besonders schwer ist und es voraussichtlich dauernd nicht mehr seiner Obhut anvertraut werden kann.Dies ist bei Straftaten, die ein Elternteil gegenüber einem Dritten verübt hat, dann der Fall, wenn die Tat konkrete und schwerwiegende Auswirkungen für das Kind hat (BayObLGZ 1978, 105, 109; BayObLG StAZ 1979, 13, 15; DAVorm 1981, 131, 137; NJW-RR 1990, 776).
Dass es zwischenzeitlich die Ereignisse verdrängt hat und die Erinnerung an die leibliche Mutter verblasst ist, ändert an dem Eintritt eines endgültigen schwerwiegenden Nachteils, dem Verlust der eigenen Mutter, nichts (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1990, 776, 777).
- BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83
Anhörung; Persönliche; Termin; Erscheinen; Fernbleiben; Ausbleiben; Eltern; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Im Verfahren nach § 1748 BGB stehen sich aber als Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen das Kind auf der einen und der die Einwilligung verweigernde Elternteil auf der anderen Seite gegenüber (…vgl. Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts 4. Aufl. § 68 VI 9); denn es handelt sich um ein gesondertes, vom Verfahren auf Annahme als Kind, das gemäß § 1752 BGB einen Antrag des Annehmenden (hier der Vormünder) voraussetzt, zu trennendes Zwischenverfahren, dessen durch den Antrag des Kindes bestimmter Verfahrensgegenstand allein die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ist (BayobLG FamRZ 1984, 201, 202;… Staudinger/Frank aaO § 1748 Rdnrn. 58, 62;… Soergel/Liermann aaO § 1748 Rdnr. 46; Finger FuR 1990, 183, 191).Insbesondere bedurfte es hier keiner nochmaligen Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) sowie - jedenfalls im Blick auf die Familienpflege (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201, 202;… Gennhuber/Coester-Waltjen aaO) - der Vormünder gemäß den §§ 50 a Abs. 2 und 4, 50 c, 55 c, 50 b Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 1990 - 3 W 83/90; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294, 1295).
- BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96
Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Jugendamt; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Nach § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB muss (…vgl. Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl. § 1748 Rdnr. 12) das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Kindes die gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Einwilligung eines Elternteils - hier des nicht sorgeberechtigten Vaters (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 776; 1994, 903, 904; FamRZ 1997, 514, 515) - in die Adoption ersetzen, wenn die Verletzung der Pflichten dieses Elternteils gegenüber dem Kind besonders schwer ist und es voraussichtlich dauernd nicht mehr seiner Obhut anvertraut werden kann.1 Z 101/83|OLG Karlsruhe; 13.12.1983; 11 U 154/83">FamRZ 1984, 417, 418; 937, 939; 1997, 514, 515; …
- BayObLG, 23.06.1994 - 1Z BR 40/94
Anfechtung des Ehelichkeit eines minderjährigen Kindes durch einen gesetzlichen …
- BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 57/83
Anhörung; Persönliche; Sorgerecht; Nicht sorgeberechtigt; Vater; Ersetzung; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Denn die genannten Personen sind vom Vormundschaftsgericht wenige Monate vor der Entscheidung des Landgerichts angehört worden (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 936, 937; NJW-RR 1994, 903, 904). - OLG Hamburg, 01.08.1990 - 3 W 83/90
Zusammensein mit einem Prominenten
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Insbesondere bedurfte es hier keiner nochmaligen Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) sowie - jedenfalls im Blick auf die Familienpflege (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201, 202;… Gennhuber/Coester-Waltjen aaO) - der Vormünder gemäß den §§ 50 a Abs. 2 und 4, 50 c, 55 c, 50 b Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 1990 - 3 W 83/90; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294, 1295). - OLG Düsseldorf, 19.12.1994 - 3 Wx 454/94
Verwirklichung rechtlichen Gehörs; Anhörungspflichten; Sachaufklärung; Erfüllung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Insbesondere bedurfte es hier keiner nochmaligen Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) sowie - jedenfalls im Blick auf die Familienpflege (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201, 202;… Gennhuber/Coester-Waltjen aaO) - der Vormünder gemäß den §§ 50 a Abs. 2 und 4, 50 c, 55 c, 50 b Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 1990 - 3 W 83/90; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294, 1295). - BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 1a Z 20/88
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Das Vorbringen der Erstbeschwerde gab zu einer erneuten Anhörung keinen Anlass (vgl. BayObLG DAVorm 1986, 269, 272; FamRZ 1989, 429, 431;… Keidel/Engelhardt aaO § 50 a Rdnr. 18 f., § 50 b Rdnrn. 20, 25). - BayObLG, 02.04.1985 - BReg. 1 Z 12/85
Persönliche; Anhörung; Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; Eltern; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Das Vorbringen der Erstbeschwerde gab zu einer erneuten Anhörung keinen Anlass (vgl. BayObLG DAVorm 1986, 269, 272; FamRZ 1989, 429, 431;… Keidel/Engelhardt aaO § 50 a Rdnr. 18 f., § 50 b Rdnrn. 20, 25). - BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
- BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater
- BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63
Schiedsvertrag
- BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94
Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für …
- BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption
- RG, 22.06.1907 - I 40/07
Mangel der Prozessvoraussetzungen.
- BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86
Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme
- OLG Schleswig, 21.12.1993 - 2 W 140/93
Rechtsposition; Verfehlen ; Unverhältnismäßiger Nachteil; Adoption; Unterbleiben; …
- BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60
Beschwerderecht eines Geisteskranken
- BayObLG, 25.04.1984 - BReg. 1 Z 99/83
Anordnung; Vormundschaft; Vormundschaftsgericht; Zuständigkeit; International; …
- OLG Hamm, 16.02.1977 - 15 W 271/75
- BayObLG, 05.05.1978 - BReg. 1 Z 18/78
- OLG Köln, 11.06.1982 - 16 Wx 29/82
Zur Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption des Kindes; …
- BGH, 22.09.1961 - V ZB 23/61
- OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption des …
Der gem. § 1748 Abs. 1 BGB erforderliche Antrag des Kindes, der durch den Vormund wirksam vertreten worden ist (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1730), liegt vor. - LG Cottbus, 09.08.2006 - 7 T 14/06
Adoption eines minderjährigen Kindes: Ersetzung der Einwilligung des leiblichen …
Dies ist bei Straftaten, die ein Elternteil gegenüber einem Dritten verübt, dann der Fall, wenn die Tat konkrete und schwerwiegende Auswirkungen für das Kind hat (OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 113).Diese Prognose muss den Umständen entnommen werden, vor allem der Art und Schwere der Pflichtverletzung, der Persönlichkeit des Elternteils und der Gefahr weiterer Pflichtverletzungen (OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 113).
Nach Ansicht der Kammer kommt es im Fall des groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht darauf an, ob das Unterbleiben der Annahme dem betroffenen Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (so auch BayObLG FamRZ 1989, 429; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 113; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 585).
- OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06
Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen …
Das Landgericht hat - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Eltern-Kind-Verhältnis (Art. 6 Abs. 2 GG) der Ersetzung der Einwilligung an eng begrenzte Voraussetzungen gebunden und nur in ganz eindeutigen Fällen zulässig ist (vgl. BverfG FamRZ 1988, 807, Beschl. v. 08.02.2001, Az.: 3 W 266/00 m.w.N.) - rechtsfehlerfrei die sachlichen Voraussetzungen des § 1748 Abs. 1 S. 2 BGB bejaht.Als besonders schwere Pflichtverletzung ist ein elterliches Fehlverhalten anzusehen, das im Verhältnis zum Kind einem kriminellen Vergehen gleichkommt (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 113/114 m.w.N.).