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   OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19   

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OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19 (https://dejure.org/2019,6386)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.02.2019 - 1 Ws 36/19 (https://dejure.org/2019,6386)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 1 Ws 36/19 (https://dejure.org/2019,6386)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 492/00

    Ablehnung eines Verlegungsantrags als Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8; Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8; Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9).
  • OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04

    Terminsverlegung - Sind alle Verteidiger verhindert,muss der Termin verlegt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Ob eine hiergegen gerichtete Beschwerde grundsätzlich gem. § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen (so Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 16 m.w.N.) oder ausnahmsweise vor Beginn der Hauptverhandlung statthaft ist, wenn sie in rechtsfehlerhafter Ausübung des dem Vorsitzenden zustehenden Ermessens getroffen wurde und daher für die Verfahrensbeteiligten eine besondere, selbständige Beschwer bewirkt (so u.a. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 213 Rn. 8 m.w.N.), bedarf für den vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 16.08.2005 - 1 Ws 501/05

    Strafprozessrecht: Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Über diese Fälle hinaus wird die Statthaftigkeit der Beschwerde jedoch auch in Fällen bejaht, in denen entweder gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr statthaft ist oder wenn dem Angeklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die angefochtene Entscheidung hiermit aber nicht überprüft werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. März 2011 - 1 Ws 154/11 - juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 Ws 501/05 -, juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1997 - 1 AR 594/97 - 5 Ws 313/97 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 1986 - 6 Ws 23/86 -, juris Orientierungssatz 1; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 305 Rn. 1; Neuheuser in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 305 Rn. 3).
  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8; Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 30.01.1986 - 6 Ws 23/86

    Ausschluß der Beschwerde; Entscheidung des Berufungsgerichts;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Über diese Fälle hinaus wird die Statthaftigkeit der Beschwerde jedoch auch in Fällen bejaht, in denen entweder gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr statthaft ist oder wenn dem Angeklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die angefochtene Entscheidung hiermit aber nicht überprüft werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. März 2011 - 1 Ws 154/11 - juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 Ws 501/05 -, juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1997 - 1 AR 594/97 - 5 Ws 313/97 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 1986 - 6 Ws 23/86 -, juris Orientierungssatz 1; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 305 Rn. 1; Neuheuser in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 305 Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 1 Ws 361/05

    Statthaftigkeit der Anfechtung eines abgelehnten Antrags auf Terminsverschiebung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Ob eine hiergegen gerichtete Beschwerde grundsätzlich gem. § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen (so Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 16 m.w.N.) oder ausnahmsweise vor Beginn der Hauptverhandlung statthaft ist, wenn sie in rechtsfehlerhafter Ausübung des dem Vorsitzenden zustehenden Ermessens getroffen wurde und daher für die Verfahrensbeteiligten eine besondere, selbständige Beschwer bewirkt (so u.a. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 213 Rn. 8 m.w.N.), bedarf für den vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 17.03.2011 - 1 Ws 154/11

    Jugendstrafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Über diese Fälle hinaus wird die Statthaftigkeit der Beschwerde jedoch auch in Fällen bejaht, in denen entweder gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr statthaft ist oder wenn dem Angeklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die angefochtene Entscheidung hiermit aber nicht überprüft werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. März 2011 - 1 Ws 154/11 - juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 Ws 501/05 -, juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1997 - 1 AR 594/97 - 5 Ws 313/97 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 1986 - 6 Ws 23/86 -, juris Orientierungssatz 1; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 305 Rn. 1; Neuheuser in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 305 Rn. 3).
  • KG, 12.05.1997 - 5 Ws 313/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Über diese Fälle hinaus wird die Statthaftigkeit der Beschwerde jedoch auch in Fällen bejaht, in denen entweder gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr statthaft ist oder wenn dem Angeklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die angefochtene Entscheidung hiermit aber nicht überprüft werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. März 2011 - 1 Ws 154/11 - juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 Ws 501/05 -, juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1997 - 1 AR 594/97 - 5 Ws 313/97 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 1986 - 6 Ws 23/86 -, juris Orientierungssatz 1; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 305 Rn. 1; Neuheuser in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 305 Rn. 3).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 415/17

    Recht auf Verteidigerbeistand (faires Verfahren bei er Terminierung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
    Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8; Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9).
  • OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der

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