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   OLG Zweibrücken, 08.10.2008 - 4 W 87/08   

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https://dejure.org/2008,19300
OLG Zweibrücken, 08.10.2008 - 4 W 87/08 (https://dejure.org/2008,19300)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.10.2008 - 4 W 87/08 (https://dejure.org/2008,19300)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 4 W 87/08 (https://dejure.org/2008,19300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Eingreifen der Ausnahmeregelung des § 348 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen geleisteter Beiträge zum Erwerb einer Eigentumswohnung während der Zeit des Zusammenlebens durch den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 348 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 348 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung eines Richters auf Probe als Einzelrichter als nicht behebbarer Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.10.2008 - 4 W 87/08
    3. Für den Fortgang des Verfahrens wird, sollte es darauf nach dem (weiteren) Vorbringen der Beteiligten ankommen, vorsorglich hingewiesen auf die Änderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich eines möglichen Ausgleichs gemeinschaftsbezogener Zuwendungen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Urteile vom 9. Juli 2008, XII ZR 179/05 = WM 2008, 1801 = FPR 2008, 519 und XII ZR 39/06, jeweils veröffentlicht auch in Juris).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.10.2008 - 4 W 87/08
    3. Für den Fortgang des Verfahrens wird, sollte es darauf nach dem (weiteren) Vorbringen der Beteiligten ankommen, vorsorglich hingewiesen auf die Änderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich eines möglichen Ausgleichs gemeinschaftsbezogener Zuwendungen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Urteile vom 9. Juli 2008, XII ZR 179/05 = WM 2008, 1801 = FPR 2008, 519 und XII ZR 39/06, jeweils veröffentlicht auch in Juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Folgt einem originären Einzelrichter jedoch ein Richter auf Probe nach, der noch nicht gemäß § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO über einen Zeitraum von einem Jahr geschäftsverteilungsplanmäßig Rechtsprechungsaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte, so fällt die ansonsten originäre Einzelrichtersache automatisch in die Zuständigkeit der Zivilkammer (KG, Urteil vom 02.12.2008 - 7 U 46/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 4 W 87/08, jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 348 Rn. 6a; Wittschier, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 348 Rn. 5a; Bartels, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 348 Rn. 15; Tombrink, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl., § 348 Rn. 4; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 348 Rn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., § 348 Rn. 12).

    Einer eigenen Sachentscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Antragstellerin durch den Einzelrichter des Senats steht entgegen, dass eine Unzuständigkeit des Einzelrichters in erster Instanz zugleich Auswirkungen auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 4 W 87/08; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.03.2007 - 8 W 50/07; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2006 - 1 W 30/06; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2003 - 6 W 60/03 und Beschluss vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, jeweils zitiert nach juris; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 572 Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - 15 E 831/17

    Kein Anspruch auf Aufstellung öffentlicher Toiletten

    OLG, Beschluss vom 19. März 2007 - 8 W 50/07 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 W 87/08 -, juris; die Befugnis zu einer solchen Zurückverweisung offen lassend OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 -, juris Rn. 35, liegt nicht vor.
  • OLG Dresden, 21.08.2023 - 4 W 500/23
    Ein solcher willkürlicher Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters stellt einen schweren Verfahrensfehler dar, der in der Rechtsmittelinstanz überprüfbar ist (BGH BeckRS 2016, 5096; OLG Köln BeckRS 2013, 20594; OLG Zweibrücken BeckRS 2008, 22816; OLG Celle BeckRS 2006, 12829; OLG Köln BeckRS 2003, 30306952; Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl. § 348 Rn. 23).
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