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   OLG Zweibrücken, 09.01.2013 - 6 UF 167/12   

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https://dejure.org/2013,7333
OLG Zweibrücken, 09.01.2013 - 6 UF 167/12 (https://dejure.org/2013,7333)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.01.2013 - 6 UF 167/12 (https://dejure.org/2013,7333)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 6 UF 167/12 (https://dejure.org/2013,7333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 Abs 1 VersAusglG, § 18 Abs 2 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Ermessensentscheidung bei Anrechten mit geringem Ausgleichswert; Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens bei geringfügigen Versorgungsanrechten nach § 18 Abs. 1 FamFG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 18 Abs. 1
    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens bei geringfügigen Versorgungsanrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Sinsheim, 15.03.2012 - 21 F 105/11

    Ausschluss Versorgungsausgleich wegen Geringfügigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.2013 - 6 UF 167/12
    Da beide Ehegatten nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, richtet sich der Maßstab für die Beurteilung der Geringfügigkeit allein nach § 18 Abs. 1 VersAusglG (BGH FamRZ 2012, 192 ff), der auch auf Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung anwendbar ist (AG Sinsheim, Beschluss vom 15. März 2012, 21 F 105/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.2013 - 6 UF 167/12
    Da beide Ehegatten nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, richtet sich der Maßstab für die Beurteilung der Geringfügigkeit allein nach § 18 Abs. 1 VersAusglG (BGH FamRZ 2012, 192 ff), der auch auf Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung anwendbar ist (AG Sinsheim, Beschluss vom 15. März 2012, 21 F 105/11, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.05.2014 - 2 UF 41/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringer Anrechte in der

    Der Ausgleich eines einzelnen Anrechts mit geringem Ausgleichswert kann dann geboten sein kann, wenn mit dem Ausgleich kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für die Versorgungsträger verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - Az. XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 - Az. XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II-6 UF 71/12 - FamFR 2013, 206 (Leitsatz, Kurzwiedergabe); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Januar 2013 - 6 UF 167/12 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2012 - 18 UF 338/11 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2011 - II-2 UF 127/10 - zitiert nach juris).
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