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   OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18   

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https://dejure.org/2019,940
OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18 (https://dejure.org/2019,940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18 (https://dejure.org/2019,940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18 (https://dejure.org/2019,940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 1 GewSchG, § 4 S 1 GewSchG, § 27 JGG
    Jugendstrafsache: Feststellungen bei Verurteilung wegen Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung; Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18
    Diese setzt voraus, dass das durch Beschluss erlassene Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist; die schlichte Kenntnis des Angeklagten vom Inhalt der Anordnung genügt hierbei nicht (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605; Beschluss vom 10.05.2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; Beschluss vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15, NStZ-RR 2016, 155).
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12

    Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18
    Diese setzt voraus, dass das durch Beschluss erlassene Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist; die schlichte Kenntnis des Angeklagten vom Inhalt der Anordnung genügt hierbei nicht (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605; Beschluss vom 10.05.2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; Beschluss vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15, NStZ-RR 2016, 155).
  • BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13

    Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18
    9 Die Verurteilung nach § 4 S. 1 GewaltschutzG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. 1 GewaltschutzG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden (BGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 3 StR 40/13, NJW 2014, 1749).
  • OLG Oldenburg, 13.12.2010 - 1 Ss 188/10
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18
    Schließlich ist in der angefochtenen Entscheidung nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist (OLG Oldenburg, Urt. vom 13.12.2010 - 1 Ss 188/10 - zit. nach juris).
  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15

    Verstoß gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18
    Diese setzt voraus, dass das durch Beschluss erlassene Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist; die schlichte Kenntnis des Angeklagten vom Inhalt der Anordnung genügt hierbei nicht (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605; Beschluss vom 10.05.2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; Beschluss vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15, NStZ-RR 2016, 155).
  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16

    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18
    Mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolgen steigen auch die Anforderungen an die Begründung, insbesondere, wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (OLG Celle, Beschl. vom 24.08.2016 - 2 Ss 94/16 - zit. nach beck-online).
  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (restriktive

    Die Strafkammer hat nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist; (BGHSt 35, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18, BeckRS 2019, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 1 Ss 188/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 4 Ss 1/09-, juris); bei Fehlen schädlicher Neigungen oder auch nur bei Zweifeln an deren Existenz ist der Weg über § 27 JGG versperrt (Nehring in BeckOK JGG Gertler/Kunkel/Putzke § 27 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7).
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