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OLG Zweibrücken, 10.03.1998 - 3 W 46/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
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- OLG Hamm, 21.10.1996 - 15 W 286/96
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.1998 - 3 W 46/98
Ungeachtet des Umstandes, daß § 69 g Abs. 5 FGG für das Aufhebungsverfahren in § 69 i Abs. 3 FGG ebenfalls nicht ausdrücklich erwähnt ist, erfordert die mit der persönlichen Anhörung des Betroffenen verfolgte Zielsetzung regelmäßig auch die Wiederholung der persönlichen Anhörung in der zweiten Tatsacheninstanz (vgl. dazu OLG Hamm, DAVorm 1997, 135, 137; für das Verfahren auf Aufhebung der Gebrechlichkeitspflegschaft vor Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes auch schon Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 1990 - 3W170/89 und vom 27. September 1989 - 3W126/89, jeweils m.w. N.).
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15
Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren …
Im Einzelfall mag es dabei rechtlich unbedenklich sein, von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im Aufhebungsverfahren abzusehen, wenn sich sein Begehren nach Aufhebung der Betreuung von vornherein als eine offenkundig aussichtslose oder querulatorisch erscheinende Eingabe darstellt (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 1998, 150; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).