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   OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12   

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https://dejure.org/2013,21689
OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12 (https://dejure.org/2013,21689)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.07.2013 - 3 W 1/12 (https://dejure.org/2013,21689)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 3 W 1/12 (https://dejure.org/2013,21689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall von Notargebühren für die Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 140 Satz 1
    Notargebühren für die Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 278
  • FamRZ 2015, 168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.11.1995 - 15 W 375/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12
    Nach diesen Vorschriften ist die Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes durch einen Notar, dem die Gebühren für seine Tätigkeit selbst zufließen, gebührenbefreit (vgl. OLG Düsseldorf, ZNotP 1999, 454; OLG Hamm NJW-RR 1996, 764).
  • OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11

    Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter des Beschwerdegerichts;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12
    § 68 Abs. 4 FamFG ist insoweit entsprechend anzuwenden (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, NotBZ 2012, 36 f.; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, § 156 Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 04.05.2021 - 15 W 367/20

    Kosten für die Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung Gebührenfreiheit

    Nicht erfasst sind dagegen die bloße Unterhaltsfreistellungen im Innenverhältnis zwischen den Eltern, insbesondere in Vereinbarungen der Eltern untereinander, wie sie in Scheidungsfolgenvereinbarungen häufig vorkommen (Tiedtke in Korintenberg, GNotKG, 21. Auflage 2020, KV Vorbemerkung 2,Rn. 15; Tiedtke ZNotP 2013, S. 358; Viefhues in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1610 BGB (Stand: 13.04.2021), Rn. 636); offengelassen: OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 278 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. August 1999, 10 W 79/99, zitiert nach juris; LG Münster FamRZ 2006, 723 f; aA: Heinemann in Münch, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. Auflage 2020, § 15, Rn. 117).
  • LG Münster, 13.08.2020 - 5 OH 12/20
    Dass der Unterhalt "zu Händen der Ehefrau" gezahlt werden soll, begründet keinen eigenen Anspruch der Ehefrau, sondern bedeutet lediglich, dass die Mutter die Zahlung in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreterin des Kindes entgegennehmen soll (so auch Beschluss des OLG Zweibrücken - 3 W 1/12 - vom 10.07.2013 und Beschluss des OLG Düsseldorf - 10 W 79/99 - vom 09.08.1999).
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