Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14040
OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14 (https://dejure.org/2015,14040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.03.2015 - 1 U 56/14 (https://dejure.org/2015,14040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. März 2015 - 1 U 56/14 (https://dejure.org/2015,14040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 143 Abs 1 S 2 InsO, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 818 Abs 4 BGB, § 819 Abs 1 BGB
    Klage des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Zinszahlung: Zahlungsansprüche aus Insolvenzrecht und aus Steuerrecht als verschiedene Streitgegenstände; analoge Anwendung der Vorschriften des Bereicherungsrechts über das Insolvenzanfechtungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Insolvenzanfechtung gegenüber der Aufrechnung durch einen Insolvenzgläubiger

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verzinsung der Hauptforderung nach insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit der Aufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 143 Abs. 1
    Geltendmachung der Insolvenzanfechtung gegenüber der Aufrechnung durch einen Insolvenzgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Insolvenzanfechtung gegenüber der Aufrechnung durch einen Insolvenzgläubiger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Insolvenzanfechtung gegenüber der Aufrechnung durch einen Insolvenzgläubiger

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verzinsung der Hauptforderung nach insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit der Aufrechnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1740
  • NZI 2015, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - keine Aufrechnung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Ob dem Kläger Zinsen auf die Hauptforderung zustehen, bestimmt sich danach nicht nach § 143 Abs. 1 InsO sondern nach dem Recht für die (öffentlich-rechtliche) Hauptforderung auf Umsatzsteuererstattung (vgl. BSGE 108, 56 zur Honorarforderung eines Vertragsarztes).

    Auch das Bundessozialgericht verneinte in seiner von den Parteien angegesprochenen Entscheidung vom 23.03.2011 (B 6 KA 14/10 R, BSGE 108, 56) einen Zinsanspruch des dortigen Klägers nach erfolgreicher insolvenzrechtlicher Abwehr der Aufrechnung (§ 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO) mit der Begründung, dass eine Verzinsung von Honorarforderungen eines Vertragsarztes (als dortige Hauptforderung) nicht in Betracht komme.

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 148/07

    Verjährungseinrede und Einrede der Anfechtbarkeit bei Verrechnungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Deswegen bedarf es in solchen Fällen nicht der Geltendmachung oder Durchsetzung der Anfechtung durch die Klage auf Rückgewähr nach § 143 Abs. 1 InsO, sondern es genügt die unmittelbare Geltendmachung der Hauptforderung unter Berufung auf ein hier sich aus § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ergebendes Aufrechnungsverbot (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1138; NJW-RR 2008, 1731; MünchKomm-InsO/Brandes/Lohmann, InsO, 3. Aufl., § 96 Rn. 37 bis 38 m.w.N.).

    Auch die vom Kläger für sich in Anspruch genommene Entscheidung des BGH vom 17.07.2008 (IX ZR 148/07, NJW-RR 2008, 1731) verhält sich zur Frage des Zinsanspruchs nach insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit des Aufrechnungseinwands nicht.

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Während der insolvenzrechtliche Zinsanspruch dem Grunde nach an das Vorliegen eines Rückgewähranspruchs nach § 143 Abs. 1 InsO und hinsichtlich des Zinsbeginns grundsätzlich an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anknüpft (vgl. BGHZ 171, 38; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 143, Rn. 35 m.w.N.), sind beim steuerrechtlichen Anspruch auf Vergütungszinsen nach § 233 a Abs. 1 Satz 1 AO Sonderregelungen über deren Festsetzung (vgl. §§ 233 a Abs. 4, 239 AO), den Zinslauf (§ 233 a Abs. 2 AO), die Zinsberechnung (§ 233 a Abs. 3 AO) und die Zinshöhe (§ 238 AO) zu beachten.

    Ab da schuldet der Anfechtungsgegner Prozesszinsen nach § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 819 Abs. 1 Nr. 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 BGB (BGHZ 171, 38).

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Denn nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG hätte es den geltend gemachten Klageanspruch unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (zur rechtswegüberschreitenden Sach- und Entscheidungskompetenz: BGHZ 199, 159; 114, 1).

    Unabhängig vom einheitlichen Klageantrag auf Zahlung ergibt sich die Verschiedenheit der Streitgegenstände aus der erkennbar unterschiedlichen Ausgestaltung der materiell-rechtlichen Regelungen des insolvenzrechtlichen Zinsanspruchs und des steuerrechtlichen Zinsanspruchs (zu mehreren Streitgegenständen in vergleichbaren Fällen vgl. z. B.: BGHZ 199, 159; 122, 363; 111, 158; Zöller/Vollkommer, aaO, Rn. 70 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 235/04

    Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Deswegen bedarf es in solchen Fällen nicht der Geltendmachung oder Durchsetzung der Anfechtung durch die Klage auf Rückgewähr nach § 143 Abs. 1 InsO, sondern es genügt die unmittelbare Geltendmachung der Hauptforderung unter Berufung auf ein hier sich aus § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ergebendes Aufrechnungsverbot (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1138; NJW-RR 2008, 1731; MünchKomm-InsO/Brandes/Lohmann, InsO, 3. Aufl., § 96 Rn. 37 bis 38 m.w.N.).

    Durch die insolvenzrechtliche Unwirksamkeit der Aufrechnung wird somit kein Rückgewährschuldverhältnis im Sinne des § 143 Abs. 1 InsO mit den sich daraus ergebenden Folgen für die Verzinsung begründet, sondern die Hauptforderung besteht für das Insolvenzverfahren in der ihr eigenen Rechtsnatur weiter (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1138).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Ein solcher besteht nur dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. BGH NJW 2008, 3426).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 203/08

    Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters: Ermittlung von Scheingewinnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Die vom Erstrichter (und vom Kläger) angeführte Entscheidung des BGH vom 11.12.2008 (IX ZR 195/07, NJW 2009, 363) und die - sich dieser Entscheidung ausdrücklich anschließende - Entscheidung des OLG Frankfurt vom 29.07.2009 (23 U 203/08, Juris) betrafen keinen Zinsanspruch aus der ursprünglichen Hauptforderung nach insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit einer Aufrechnung sondern einen Rückgewährsanspruch nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 InsO und damit ein anfechtungsrechtliches Rückgewährschuldverhältnis mit einem Zinsanspruch aus § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 281, 288 Abs. 1 BGB.
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Bank mit einem unabhängig von einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Das OLG Karlsruhe lehnt in seinem Urteil vom 04.01.2008 (17 U 406/06, OLGR Karlsruhe 2008, 312) einen Zinsanspruch aus § 143 InsO in Verbindung mit der Vorschrift über eine verschärfte Haftung nach Bereicherungsrecht nach insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit des Aufrechnungseinwands ab (vgl. auch OLG Braunschweig, ZIP 2012, 1872).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Die vom Erstrichter (und vom Kläger) angeführte Entscheidung des BGH vom 11.12.2008 (IX ZR 195/07, NJW 2009, 363) und die - sich dieser Entscheidung ausdrücklich anschließende - Entscheidung des OLG Frankfurt vom 29.07.2009 (23 U 203/08, Juris) betrafen keinen Zinsanspruch aus der ursprünglichen Hauptforderung nach insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit einer Aufrechnung sondern einen Rückgewährsanspruch nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 InsO und damit ein anfechtungsrechtliches Rückgewährschuldverhältnis mit einem Zinsanspruch aus § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 281, 288 Abs. 1 BGB.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14
    Dem Kläger ist zuzugeben, dass der BGH in einem Urteil vom 22.10.2009 (IX ZR 147/06 - ZInsO 2009, 2334) zu einem vergleichbaren Sachverhalt nach Abänderung des dortigen Berufungsurteils die Hauptforderung nebst Zinsen zuerkannte.
  • OLG Braunschweig, 20.07.2012 - 2 U 132/11

    Ausgleichsanspruch aus dem durch Kündigung beendeten Vertragshändlervertrag;

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 4 U 208/12

    Anweisung der gutgläubigen Bank durch den Insolvenzschuldner nach Erlass eines

  • BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12

    Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich

  • OLG Hamm, 27.04.2009 - 5 U 200/08

    Voraussetzungen der Vergütung aus einem Personal-Service-Agentur-Vertrag

  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

  • OLG Dresden, 09.03.2011 - 13 U 720/10

    Insolvenzrecht verdrängt Arbeitnehmerentsendegesetz!

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12

    Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des

  • BSG, 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht