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OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 35/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 81 Abs 1 FamFG, § 81 Abs 2 FamFG, § 382 FamFG
Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers: Zwischenverfügung mit der Auflage der Neufassung des Gesellschafterbeschlusses; Auslagenauferlegung auf die Staatskasse im Beschwerdeverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Handelsregisters; Nachholung bzw. Neufassung von Gesellschafterbeschlüssen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 382 Abs. 4
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Handelsregisters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 2015, 73
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12
Grundbuchbeschwerdeverfahren: Kostenerstattung durch die Staatskasse
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 35/12
Aus der für bestimmte Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffenen ausdrücklichen Regelung zur Tragung der Kosten durch die Staatskasse in § 307 oder § 337 FamFG folgt jedoch, dass in den nicht geregelten Bereichen eine Kostenerstattung durch die Staatskasse weiterhin generell nicht möglich sein soll, zumal in den Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen haben (vgl. hierzu OLG München Be- schluss vom 6. Juni 2013 Az. 34 Wx 360/12).
- OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - 3 Wx 54/16
Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach Beseitigung eines zum Gegenstand …
(vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013, Az.: 34 Wx 360/12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. November 2013, Az. 3 W 35/12, jeweils zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15
Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des …
Hierfür fehlt es jedoch bereits an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013, 3 W 35/12, juris Rn. 9; OLG München…, Beschluss vom 06.06.2013, 34 Wx 360/12, juris Rn. 6).