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   OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17   

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OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17 (https://dejure.org/2018,44297)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17 (https://dejure.org/2018,44297)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 1 Ws 266/17 (https://dejure.org/2018,44297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 63 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 67d Abs 1 S 1 Alt 1 StGB
    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus: Anrechnung der vollzogenen Maßregel auf die Freiheitsstrafe über den Zweidrittelzeitpunkt hinaus

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16

    Anrechnung des Maßregelvollzuges

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Der Senat schließt sich aber der im vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an (KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 24 m.w.N.), nach der in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 S. 1 StGB eine vollständige Anrechnung auf eine im selben Urteil verhängte Strafe zu erfolgen hat, wenn - wie hier - die Unterbringung für erledigt erklärt wird, weil sie auf einer retrospektiv unrichtigen Einschätzung des psychopathologischen Zustandes beruhte.

    Zwar kommt Führungsaufsicht auf der Grundlage von § 67e Abs. 6 S. 4 StGB nach der in der Rechtsprechung herrschenden und vom Senat geteilten Auffassung in Fällen der Erledigung wegen anfänglicher Fehleinweisung nicht in Betracht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 28; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 26 jew. m.w.N.).

    Der Eintritt von Führungsaufsicht folgt jedoch aus § 68f Abs. 1 i.V.m. §§ 181b, 176 StGB (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 26; aA.: OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16).

    Ein etwaiger Anspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wäre im Zivilrechtsweg geltend zu machen (OLG München, Beschluss vom 05.07.1995 - 1 Ws 289/95, NStZ-RR 1996, 125; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 34).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Die Regelung erfasst nicht nur diejenigen Fälle, in denen im Laufe der Unterbringung die Unterbringungsvoraussetzungen in Fortfall geraten sind - etwa aufgrund vollständiger Ausheilung des Defektzustandes - sondern auch Fälle sogenannter Fehleinweisungen, sofern die Unterbringung auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage und nicht (ausschließlich) auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung des Tatgerichts beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, juris Rn. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 14; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22; Veh in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 67d Rn. 30 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit: BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, NStZ-RR 2007, 29).

    Die Maßregel ist in diesen Fällen für erledigt zu erklären, wenn entweder der im Anlassurteil festgestellte Defektzustand i. S. d. §§ 20, 21 StGB nicht (mehr) besteht oder, wenn die für eine Anordnung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeit nicht mehr gegeben ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 21; Rissing-van Saan/Peglau, LK-StGB, 12. Aufl. § 67d Rn. 50).

    Zwar kommt Führungsaufsicht auf der Grundlage von § 67e Abs. 6 S. 4 StGB nach der in der Rechtsprechung herrschenden und vom Senat geteilten Auffassung in Fällen der Erledigung wegen anfänglicher Fehleinweisung nicht in Betracht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 28; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 26 jew. m.w.N.).

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).

    Lassen sich in der Beschreibung des psychopathologischen Zustandes des Untergebrachten keine signifikanten Unterschiede zwischen dem Erscheinungsbild zur Zeit der Verurteilung und dem der im Vollstreckungsverfahren erfolgten Begutachtung feststellen und konnte und musste demnach mit alle sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Beurteilung der Voraussetzungen der Unterbringung bereits die Strafkammer im Erkenntnisverfahren auseinander setzen, dürfen die von ihr daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen im Rahmen der Prüfung einer Erledigterklärung der Unterbringung nicht durch eine eigene Bewertung des Strafvollstreckungsgerichts ersetzt werden (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010, Ws 90/10, juris Rn. 27).

  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Die Regelung erfasst nicht nur diejenigen Fälle, in denen im Laufe der Unterbringung die Unterbringungsvoraussetzungen in Fortfall geraten sind - etwa aufgrund vollständiger Ausheilung des Defektzustandes - sondern auch Fälle sogenannter Fehleinweisungen, sofern die Unterbringung auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage und nicht (ausschließlich) auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung des Tatgerichts beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, juris Rn. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 14; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22; Veh in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 67d Rn. 30 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit: BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, NStZ-RR 2007, 29).

    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).

  • OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16

    Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Zwar kommt Führungsaufsicht auf der Grundlage von § 67e Abs. 6 S. 4 StGB nach der in der Rechtsprechung herrschenden und vom Senat geteilten Auffassung in Fällen der Erledigung wegen anfänglicher Fehleinweisung nicht in Betracht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 28; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 26 jew. m.w.N.).

    Der Eintritt von Führungsaufsicht folgt jedoch aus § 68f Abs. 1 i.V.m. §§ 181b, 176 StGB (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 26; aA.: OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16).

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich der Ausprägungsgrad der Störung und der Einfluss der dadurch bedingten psychopathologischen Verhaltensmuster auf die psychische Funktionsfähigkeit des Verurteilten im Vollstreckungsverfahren abweichend von den Feststellungen im Einweisungsurteil darstellen (Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BGH, 10.03.2004 - 4 StR 563/03

    (Schwerer-) Sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Auf dieser Grundlage hat das Landgericht - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2004 (Az.: 4 StR 563/03) - eine nachhaltige Störung bejaht, bei der "der Täter bei Begehung der Taten aus einem starken, mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus handelt".
  • OLG Rostock, 08.02.2007 - I Ws 438/06

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigungserklärung der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Die Regelung erfasst nicht nur diejenigen Fälle, in denen im Laufe der Unterbringung die Unterbringungsvoraussetzungen in Fortfall geraten sind - etwa aufgrund vollständiger Ausheilung des Defektzustandes - sondern auch Fälle sogenannter Fehleinweisungen, sofern die Unterbringung auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage und nicht (ausschließlich) auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung des Tatgerichts beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, juris Rn. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 14; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22; Veh in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 67d Rn. 30 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit: BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, NStZ-RR 2007, 29).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Nimmt das Gericht im Erkenntnisverfahren auf Grund einer - auch gegenüber neueren Erkenntnissen im Vollstreckungsverfahren - hinsichtlich Art, Umfang und Auswirkungen einer psychischen Störung zutreffend erfassten Tatsachengrundlage einen Zustand im Sinne von §§ 20, 21 StGB an, so handelt es sich demgegenüber unabhängig von der medizinischen Bezeichnung dieses Zustandes um eine Rechtsfrage, die mit Blick auf die Rechtskraft des Urteils im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht abweichend beurteilt werden darf (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.10.2002 - 2 Ws 572/02, NStZ 2003, 222, 223).
  • OLG München, 05.07.1995 - 1 Ws 289/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
    Ein etwaiger Anspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wäre im Zivilrechtsweg geltend zu machen (OLG München, Beschluss vom 05.07.1995 - 1 Ws 289/95, NStZ-RR 1996, 125; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 34).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

  • OLG Celle, 14.02.2012 - 2 Ws 32/12

    Entschädigungsanspruch eines Verurteilten für den mit dem Vollzug der Maßregel

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

  • OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15

    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 272/19

    Vollständige Anrechnung der Zeit der Unterbringung auf die Strafe bei einer sog.

    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17, juris Rn. 23; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 29; Pollähne in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 67 Rn. 19 a.E.; m.w.N. dezidiert a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.02.2018 - 2 Ws 10/18, BeckRS 2018, 1055 Rn. 8 ff.; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 67 Rn. 22), nach der in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ein bereits verbüßter Maßregelvollzug dann vollständig auf eine im selben Urteil verhängte Strafe anzurechnen ist, wenn - wie hier - die Unterbringung für erledigt erklärt wird, weil sie auf einer retrospektiv unrichtigen Einschätzung des psychopathologischen Zustandes beruhte.

    a) Zwar kommt Führungsaufsicht auf der Grundlage von § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nach der in der Rechtsprechung herrschenden und vom Senat geteilten Auffassung in Fällen der Erledigung wegen anfänglicher Fehleinweisung nicht in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17, juris Rn. 23; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 6, das zutreffend darauf hinweist, dass in den vorliegenden Fallgestaltungen die fehlerhafte Einweisung nicht zu einer zusätzlichen Grundrechtsbeeinträchtigung des fehlerhaft Untergebrachten in Gestalt der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB führen darf; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 26; siehe insoweit auch OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 28).

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Zwar setzt die Vorstellungsweisung nicht voraus, dass bei dem Weisungsadressaten eine Defektquelle vorliegen muss, die einem Eingangskriterium des § 20 StGB unterfällt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 1 Ws 266/17 - juris).
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