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   OLG Zweibrücken, 12.01.1989 - 3 W 176/88   

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https://dejure.org/1989,3810
OLG Zweibrücken, 12.01.1989 - 3 W 176/88 (https://dejure.org/1989,3810)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.1989 - 3 W 176/88 (https://dejure.org/1989,3810)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - 3 W 176/88 (https://dejure.org/1989,3810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    FGG-Verfahren; Erbscheinsverfahren; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Beschwerdeinstanz; Zeugenvernehmung; Beschwerdekammer; Erstinstanzliche Beweisaufnahme; Glaubwürdigkeit; Abweichende Beurteilung

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 649
  • FamRZ 1989, 771
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 27.10.1987 - 3 W 81/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1989 - 3 W 176/88
    Denn angesichts der zentralen Bedeutung der durch die Beweisaufnahme aufzuklärenden Tatsachen entsprach im vorl. Falle allein die Wahl des "Strengbeweises« pflichtgemäßem Ermessen (vgl. Senatsbeschluß, NJW-RR 1988, 1211 [hier: IV (470) 243 c-d]).
  • BayObLG, 25.11.1982 - BReg. 1 Z 66/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.1989 - 3 W 176/88
    Wenn aber das Gericht eine förmliche Beweisaufnahme anordnet, so gilt hierfür der in § 355 Abs. 1 ZPO verankerte Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme entsprechend (h.M.; vgl. BayObLGZ 1982, 384,387 ..).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2007 - 5 W 2/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Eigentümers zur Verhinderung bzw.

    Das Gleiche gilt, wenn das Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt hat (BGH, Urt. v. 20.10.1987, X ZR 49/86, MDR 1988, 484; BGH, Urt. v. 22.9.1988, IX ZR 219/87, NJW-RR 1989, 380; BayObLG, Beschl.v. 1.8.2000, 1Z BR 171/99, sowie Beschl.v. 15.1.1998, 1Z BR 68/97, FamRZ 1998, 1469; OLG Zweibrücken, Beschl.v. 12.1.1989, 3 W 176/88, MDR 1989, 649).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Ein möglicher Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gemäß den §§ 15 Abs. 1 Satz 1 FGG, 355, 375 Abs. 1 ZPO bei der - zutreffend im Strengbeweisverfahren durchgeführten (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 1211; OLGZ 1989, 295, 297; OLG Köln NJW-RR 1993, 970) - Vernehmung der Zeugin K U durch den ersuchten Richter ist schon in erster Instanz geheilt worden (§ 295 ZPO; vgl. BGHZ 40, 179, 183 f.; BGH NJW 1979, 2518; OLG Hamm OLGZ 1968, 334, 335; KG FamRZ 1968, 605, 606; Jansen aaO § 27 Rdnr. 41).

    Eine erneute Anhörung der bereits im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen war hier nicht gebotet (vgl. Senat, OLGZ 1989, 295; BayObLG Rpfleger 1989, 457, 458; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 8. Aufl. § 23 Rdnr. 4).

  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 Wx 32/00

    Anspruch auf Rückgängigmachung baulicher Veränderungen

    die Zeugin Frantzen, erneut vor der Kammer hören müssen, um sich auch unter dem persönlichen Eindruck eines jeden Zeugen ein eigenes Urteil zur Frage bilden zu können, ob die bestrittene Eigentümerversammlung tatsächlich stattgefunden hat, § 398 ZPO ( zum FGG-Verfahren : OLG Zweibrücken, OLGZ 89, 295; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14.Aufl., § 23 Rz. 8 ; zur ZPO in ständ. Rspr. BGH, NJR-RR 89, 380; NJW 88, 484; 82, 1052 ).
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