Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7643
OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99 (https://dejure.org/2000,7643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.2000 - 3 W 212/99 (https://dejure.org/2000,7643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 3 W 212/99 (https://dejure.org/2000,7643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit; Gebührenanspruch; Staatskasse; Rechtspfleger; Grundbucheintragung; Grundbucheintrag; Unterschrift; Grundbuchverfahren; Identität; Lesbarkeit

  • Judicialis

    KostO § 7; ; KostO § 14; ; KostO § 16 Abs. 1; ; GBO § 4 Abs. 1; ; GBO § 44 Abs. 1; ; RPflG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterschrift des Rechtspflegers unter einer Grundbucheintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 8 T 208/99
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 92
  • Rpfleger 2000, 267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99
    Den Anforderungen ist vielmehr genügt, wenn ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug vorliegt, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (vgl. BGH MDR 1997, 1052; NJW 1996, 997; NJW 1994, 55; Meikel/Ebeling, GBO 7. Aufl. § 44 Rdn. 33; Bauer/Knothe aaO Rdn. 30; Demharter aao Rdn. 64, jeweils m.w.N.).

    Dafür wäre kein vernünftiger Grund ersichtlich, wenn die entsprechenden Erklärungen nur hätten paraphiert werden sollen (vgl. dazu auch BGH MDR 1997, 1052, 1053).

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1990 - 3 W 67/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99
    Die Entscheidung über die Kostenerinnerung lag gemäß §§ 3 Abs. 1 lit. h, 4 Abs. 1 RPflG in der Zuständigkeit des Rechtspflegers (vgl. Senat RPfleger 1991, 54 und OLGR 1998, 394, 395, jeweils m.w.N.), gegen dessen Entscheidung gemäß § 11 Abs. 1 RPflG die Beschwerde eröffnet war.
  • BGH, 11.02.1976 - IV ZB 57/75

    Unwirksame Zustellung eines Urteils aufgrund der nicht ordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99
    Ob wie das Landgericht meint, bei Unterschriften i.S.v. § 44 Abs. 1 GBO schon von vornherein eine weniger strenge Betrachtung geboten ist, kann dahinstehen (vgl. für die Unterschriften von Urkundspersonen BGH NJW 1976, 626; Vollkommer RPfleger 1976, 298).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 73/95

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift mit einem Teil eines Doppelnamens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99
    Den Anforderungen ist vielmehr genügt, wenn ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug vorliegt, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (vgl. BGH MDR 1997, 1052; NJW 1996, 997; NJW 1994, 55; Meikel/Ebeling, GBO 7. Aufl. § 44 Rdn. 33; Bauer/Knothe aaO Rdn. 30; Demharter aao Rdn. 64, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99
    Den Anforderungen ist vielmehr genügt, wenn ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug vorliegt, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (vgl. BGH MDR 1997, 1052; NJW 1996, 997; NJW 1994, 55; Meikel/Ebeling, GBO 7. Aufl. § 44 Rdn. 33; Bauer/Knothe aaO Rdn. 30; Demharter aao Rdn. 64, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht