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   OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 VAs 3/18   

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https://dejure.org/2018,10433
OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 VAs 3/18 (https://dejure.org/2018,10433)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.04.2018 - 1 VAs 3/18 (https://dejure.org/2018,10433)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. April 2018 - 1 VAs 3/18 (https://dejure.org/2018,10433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung bezüglich eines Ersuchens auf Übernahme des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 Abs. 1 S. 1 EGGVG gegen das Ersuchen der Übernahme des Ermittlungsverfahren durch eine andere Staatsanwaltschaft

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 Abs. 1 S. 1 EGGVG gegen das Ersuchen der Übernahme des Ermittlungsverfahren durch eine andere Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 VAs 3/18
    Für einen grundsätzlich diesem Rechtsweg subsidiären (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) Antrag nach den §§ 23 ff. EGGVG ist kein Raum (OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 2 Ws 376/98, NStZ-RR 1999, 19; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 7 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18

    Rechtsschutz gegen Auslandsvollstreckung nach Vollstreckungsbeginn

    Dem schließlich von der hiesigen Generalstaatsanwaltschaft gegen die Annahme eines Regelungscharakters des Vollstreckungsersuchens grundsätzlich zutreffend angeführten Argument, dass die Übertragung der Vollstreckung gleichwohl nicht schon mit der - so die amtliche Überschrift des § 85 IRG - " vorläufigen Bewilligungsentscheidung" durch den Ausstellungsstaat im Sinne des Art. 1 lit. c) RB-Freiheitstrafen abgeschlossen ist, sondern noch gemäß Art. 8 Abs. 1 RB-Freiheitstrafen insbesondere die Anerkennung des maßgeblichen Urteils durch den Vollstreckungsstaat erfordert (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12.04.2018 - 1 VAs 3/18 -, juris, zur Übernahme eines Ermittlungsverfahrens durch eine andere Staatsanwaltschaft), hat das Bundesverfassungsgericht zumindest bezüglich der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über die Anregung eines Vollstreckungshilfeersuchens nach § 71 IRG keine entscheidende Bedeutung beigemessen, sondern es ausreichen lassen, dass - wie auch bei Ersuchen nach § 85 IRG - der Vollstreckungsbehörde aufgegeben ist, bei ihrer Ermessensausübung auch den Resozialisierungsanspruch des Verurteilten zu berücksichtigen, dieser insoweit ein Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung hat und die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über ein diesbezügliches Tätigwerden auch kein bloßes Verwaltungsinternum, sondern eine notwendige Voraussetzung für das weitere Verfahren darstellt.
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