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   OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03   

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https://dejure.org/2003,4416
OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03 (https://dejure.org/2003,4416)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.06.2003 - 2 WF 101/03 (https://dejure.org/2003,4416)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 2 WF 101/03 (https://dejure.org/2003,4416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot der Waffengleichheit im Fall der Beistandschaft durch das Jugendamt; Feststellung einer Vaterschaft; Bedürfnis der Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein klagendes Kind; Einwand von Mehrverkehr

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; BGB §§ 1712 ff.; ; BGB §§ 1706 ff. a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebot der Waffengleichheit im Fall der Beistandschaft durch das Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1936
  • Rpfleger 2003, 592
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 16.10.1998 - 20 W 960/98

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass in Kindschaftssachen - wie hier Feststellung der Vaterschaft - die Beiordnung eines Rechtsanwalts grundsätzlich erforderlich sei (vgl. etwa: OLG Dresden FamRZ 1999, 600; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. § 121 Rdnr. 35, jeweils m. w. N.).

    Auch von der einleitend angeführten Auffassung sind nämlich gerade dann Ausnahmen anerkannt, wenn die Interessen des antragstellenden Kindes durch das Jugendamt wahrgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453; OLG Dresden FamRZ 1999, 600; Baumbach/Hartmann aaO § 121 Rdnr. 35, Stichwort "Abstammungsprozess"; Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl. § 121 Rdnr. 6; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. Rdnr. 547).

    Dies gilt jedoch anerkanntermaßen nicht ohne Ausnahme (vgl. für unstreitig durchgeführte Verfahren: OLG Köln NJW-RR 1995, 386, 387; OLG Dresden OLGR 1997, 386; FamRZ 1999, 600, 601; Musielak/Fischer aaO § 121 Rdnr. 13).

  • OLG Karlsruhe, 07.06.1984 - 11 W 59/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Auch von der einleitend angeführten Auffassung sind nämlich gerade dann Ausnahmen anerkannt, wenn die Interessen des antragstellenden Kindes durch das Jugendamt wahrgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453; OLG Dresden FamRZ 1999, 600; Baumbach/Hartmann aaO § 121 Rdnr. 35, Stichwort "Abstammungsprozess"; Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl. § 121 Rdnr. 6; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. Rdnr. 547).

    Dem Gebot der Waffengleichheit wird allerdings - wovon auch das Familiengericht ausgeht - dadurch Rechnung zu tragen sein, dass beim Auftreten besonderer prozessualer bzw. materiell-rechtlicher Probleme die nachträgliche Beiordnung eines Rechtsanwalts angezeigt sein kann (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453).

  • OLG Köln, 13.04.1994 - 16 Wx 52/94

    Genehmigung eines Erwerbsgeschäfts des Minderjährigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Die Rechtsprechung vertritt in diesem Zusammenhang sogar teilweise die Ansicht, dass gerade die besondere Sachkenntnis des Jugendamts es erfordert, umgekehrt der Gegenseite unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 1124; OLG Nürnberg JurBüro 1993, 231; a.A. OLG Hamburg DAVorm 2000, 505, 507).
  • OLG Nürnberg, 30.07.1992 - 4 W 1313/92

    Prozeßkostenhilfe für den Beklagten im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Die Rechtsprechung vertritt in diesem Zusammenhang sogar teilweise die Ansicht, dass gerade die besondere Sachkenntnis des Jugendamts es erfordert, umgekehrt der Gegenseite unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 1124; OLG Nürnberg JurBüro 1993, 231; a.A. OLG Hamburg DAVorm 2000, 505, 507).
  • OLG Dresden, 04.09.2000 - 22 WF 244/00

    Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Ein Prozesskostenhilfe-Antrag im Unterhaltsverfahren müsste unter den gleichen Kriterien einer Prüfung unterzogen werden (vgl. OLG Dresden FamRZ 2001, 634); insbesondere kommt auch insoweit eine Beistandschaft durch das Jugendamt in Betracht, § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • OLG Dresden, 11.07.1997 - 10 W 957/97

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei unstreitiger Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Dies gilt jedoch anerkanntermaßen nicht ohne Ausnahme (vgl. für unstreitig durchgeführte Verfahren: OLG Köln NJW-RR 1995, 386, 387; OLG Dresden OLGR 1997, 386; FamRZ 1999, 600, 601; Musielak/Fischer aaO § 121 Rdnr. 13).
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Die Rechtsprechung vertritt in diesem Zusammenhang sogar teilweise die Ansicht, dass gerade die besondere Sachkenntnis des Jugendamts es erfordert, umgekehrt der Gegenseite unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 1124; OLG Nürnberg JurBüro 1993, 231; a.A. OLG Hamburg DAVorm 2000, 505, 507).
  • OLG Köln, 28.07.1994 - 16 W 42/94

    Beiordnung eines Anwalts in Ehelichkeitsanfechtungssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Dies gilt jedoch anerkanntermaßen nicht ohne Ausnahme (vgl. für unstreitig durchgeführte Verfahren: OLG Köln NJW-RR 1995, 386, 387; OLG Dresden OLGR 1997, 386; FamRZ 1999, 600, 601; Musielak/Fischer aaO § 121 Rdnr. 13).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.1980 - 6 W 6/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Der 6. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat in diesem Zusammenhang bereits 1980 entschieden, dass in einer Kindschaftssache in der Regel die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das klagende Kind nicht erforderlich ist, wenn ein Jugendamt zum Pfleger des Kindes bestellt ist (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 1980, 6 W 6/80, veröffentlicht RPfleger 1981, 205).
  • OLG Bamberg, 24.07.1996 - 2 W 9/96

    Anwaltschaftliche Vertretung eines Kindes bei Feststellung seiner

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
    Ob dem zu folgen wäre oder ob immer auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt werden muss (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1997, 377, 378; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO 24. Aufl. § 121 Rdnr. 5; Musielak/Fischer, ZPO 3. Aufl. § 121 Rdnr. 13), braucht unter den besonderen Umständen dieses Falles nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen

    aa) Das Beschwerdegericht folgt einer vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 WF 101/03, Rpfleger 2003, 592) vertretenen Ansicht, die frühere Rechtsprechung, wonach es in einer Kindschaftssache in der Regel der Beiordnung eines Rechtsanwalts für das klagende Kind nicht bedürfe, wenn dessen Interessen etwa im Rahmen einer Amtspflegschaft durch das Jugendamt wahrgenommen würde, gelte auch für die Möglichkeit einer (freiwilligen) Beistandschaft.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Rostock, 20.08.2009 - 10 WF 184/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die Rechtsfrage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalt im Hinblick auf die mögliche unentgeltliche Interessenwahrnehmung durch das Jugendamt abgelehnt werden kann, ist umstritten (vgl.: für eine Ablehnung: OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1936, 1937; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. § 121 Rn. 6; dagegen: OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 900 - 902; OLG Köln FamRZ 2005, 530; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Auflage § 121 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 2 WF 88/03

    Familiensache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde in

    Gegen die Entscheidung vom 28.05.2003 legte der Antragsteller am 06.06.2003 beim Senat Rechtsmittel ein (2 WF 101/03).
  • AG Ludwigslust, 08.06.2010 - 5 F 135/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Voraussetzungen

    Die Begründung dieser Ansicht erscheint bereits insofern befremdlich, als sie unter anderem auf den gesetzgeberischen Willen der Freiwilligkeit der Beistandschaft abstellte, dem gegenüber auch fiskalische Erwägungen zurücktreten müssten (vgl. BGH FamRZ 2006, 481); denn wenn das Motiv der Regelungen zur Verfahrenskostenhilfe ist, den bedürftigen Beteiligten nicht schlechter zu stellen als den vermögenden, kann auch hier allein fraglich sein, ob eine auf eigene Kosten prozessierende Partei nicht ebenfalls zunächst die für sie kostengünstigere oder sogar kostenlose Unterstützungsmöglichkeit in Form einer Beistandschaft in Anspruch nehmen würde (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936).
  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung aus einem

    Die Gläubigerin ist unter diesen Umständen zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Möglichkeit einer grundsätzlich kostenfreien Beistandschaft durch das Jugendamt zu verweisen ( § 1712 BGB ; vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 592 [OLG Zweibrücken 12.06.2003 - 2 WF 101/03] ).
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