Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 12.08.2011 - 3 W 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 164 BGBEG, § 22 GBO
Grundbuchberichtigung: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldgemeinschaft (Hähnegesellschaft) - notar-drkotz.de
Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldgemeinschaft - Hähnegesellschaft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Grundbuchfähigkeit einer Waldgenossenschaft
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 288
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 19.01.1999 - 25 U 80/98
Voraussetzungen eines negatorischen Anspruchs gegen die Ausübung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2011 - 3 W 7/11
Es reicht aus, wenn eine Mehrheit von Personen bestimmte, aus einem Grundstück folgende Nutzungsrechte inne hat , um sie - wenn sie nach Maßgabe der alten landesrechtlichen Regelungen als Waldgenossenschaft oder Realgemeinde zu behandeln waren - auch heute noch als Rechtssubjekte von Grundstücksrechten, insbesondere des Eigentumsrechts, anzusehen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 538). - BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2011 - 3 W 7/11
Aus diesem Grund kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, auf die Vornahme eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das dann erst die Grundlage der einzutragenden Rechtsänderungen sein soll (BayObLG DNotZ 1989, 373).
- BGH, 29.06.2017 - V ZB 18/15
Teilungsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung der …
Recht; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2000, 538, 540; OLG Zweibrücken, FGPrax 2011, 288; 2013, 164 f.: Hähnegesellschaft bzw. Waldgenossenschaft in ehemals preuß. - OLG Zweibrücken, 30.01.2013 - 3 W 21/12
Grundbuchverfahren: Eintragung einer Gehöferschaft
Da das Amtsgericht die nach seiner Auffassung fehlende Rechtsfähigkeit der Gehöferschaft nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grund aufzuheben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. August 2011, Az.: 3 W 7/11; 9. Mai 2011, Az.: 3 W 1/11; 17. Dezember 2012, Az.: 3 W 93/12 - OLG Düsseldorf, NZG 2010, 719 und NZG 2010, 754).Es reicht aus, wenn eine Mehrheit von Personen bestimmte, aus einem Grundstück folgende Nutzungsrechte innehat, um sie - wenn sie nach Maßgabe der alten landesrechtlichen Regelungen als Waldgemeinschaft oder Realgemeinde zu behandeln waren - grundsätzlich auch heute noch als Rechtssubjekte von Grundstücksrechten, insbesondere des Eigentumsrechts, anzusehen (Senat, Beschluss vom 12. August 2011, Az.: 3 W 7/11; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 538).
- OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
Grundbuchfähigkeit einer Markgenossenschaft
Die Grundbuchfähigkeit einer sogenannten Hähnegesellschaft, ebenfalls einer altrechtlichen Waldgemeinschaft, hat auch das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 12.08.2011 - 3 W 7/11 - FGPrax 2011, 288) bejaht.