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   OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13   

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OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13 (https://dejure.org/2013,49756)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.12.2013 - 3 W 147/13 (https://dejure.org/2013,49756)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 3 W 147/13 (https://dejure.org/2013,49756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 42 ZPO, § 291 ZPO
    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis des Richters auf eine privat ermittelte Tatsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Verwertung gewonnener Erkenntnisse aus dem Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besognis der Befangenheit eines Richters wegen Verwertung im Internet recherchierter Erkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06

    Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Nach der mittlerweile herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist weiter davon auszugehen, dass das Gericht darüber hinaus eine offenkundige Tatsache gemäß dieser Vorschrift auch ohne entsprechende Behauptung durch die Parteien in den Prozess einführen und seiner Entscheidung zugrunde legen darf (BGH, VersR 2007, 1087; OLG Frankfurt, MDR 1977, 849; BSG, NJW 1979, 1063; BAG, NZA 1998, 661; Laumen in: Prütting/Gehrlein, aaO., § 291 Rn. 6; Saenger in: HK-ZPO, § 291, Rn. 10).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darf ein Richter im Hinblick auf § 291 ZPO auch privates Wissen verwerten oder die notwendigen Tatsachengrundlagen gegebenenfalls selbst ermitteln (BGH, VersR 2007, 1087, mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Hamburg, 22.06.1994 - Bs IV 70/94

    Richter; Befangenheit; Private Kenntnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Seine Grenze findet dies lediglich dort, wo ein Richter außerhalb eines förmlichen Beweiserhebungsverfahrens mit unzulässigen Beweismitteln gezielt Sachverhaltserforschung unter Ausschaltung der Prozessbeteiligten bzw. tiefgreifende Amtsermittlung betreibt (vgl. etwa OVG Hamburg, NJW 1994, 2779; Klinger, aaO.).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Insbesondere vor dem Hintergrund des Verbots einer Überraschungsentscheidung im Sinne von § 139 Abs. 2 ZPO bestand nämlich eine Verpflichtung zur Erteilung dieses Hinweises, da der Richter - wie sich aus der Formulierung der Verfügung vom 22. Juli 2012 ergibt - von einer zuvor in der öffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2013 von ihm geäußerten Rechtsauffassung abweichen (vgl. insoweit etwa BGH, NJW 2002, 3317; Prütting in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), aaO., § 139 Rn. 8) und seine Entscheidung möglicherweise auf einen Gesichtspunkt stützen wollte, den die Parteien bisher erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hatten (§ 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens richtet sich gemäß §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 48 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO nach dem Streitwert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 6. April 2006, Az.: V ZB 194/05, zitiert nach Juris).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Nach der mittlerweile herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist weiter davon auszugehen, dass das Gericht darüber hinaus eine offenkundige Tatsache gemäß dieser Vorschrift auch ohne entsprechende Behauptung durch die Parteien in den Prozess einführen und seiner Entscheidung zugrunde legen darf (BGH, VersR 2007, 1087; OLG Frankfurt, MDR 1977, 849; BSG, NJW 1979, 1063; BAG, NZA 1998, 661; Laumen in: Prütting/Gehrlein, aaO., § 291 Rn. 6; Saenger in: HK-ZPO, § 291, Rn. 10).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn sein Handeln ausreichender gesetzlicher Grundlage entbehrt, offensichtlich unhaltbar ist und sich von normalerweise geübten Verfahren so weit entfernt und als so grob fehlerhaft darstellt, dass es willkürlich erscheint (BVerfGE 29, 45; Gehrlein in: MüKo ZPO, § 42 Rn. 30; Mannebeck in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), ZPO, 5. Auflage 2013, § 42 Rn. 32; Vollkommer in: Zöller, aaO., § 42, Rn. 24, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1977 - 22 W 35/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Nach der mittlerweile herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist weiter davon auszugehen, dass das Gericht darüber hinaus eine offenkundige Tatsache gemäß dieser Vorschrift auch ohne entsprechende Behauptung durch die Parteien in den Prozess einführen und seiner Entscheidung zugrunde legen darf (BGH, VersR 2007, 1087; OLG Frankfurt, MDR 1977, 849; BSG, NJW 1979, 1063; BAG, NZA 1998, 661; Laumen in: Prütting/Gehrlein, aaO., § 291 Rn. 6; Saenger in: HK-ZPO, § 291, Rn. 10).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Tatsachen jedermann gegenwärtig sind, es genügt, dass man sich aus einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkenntnis über sie sicher unterrichten kann (BVerfGE 10, 177; Laumen in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), aaO., § 291 Rn. 2; Greger in: Zöller, aaO., § 291 Rn. 1; Prütting in: MünchKomm ZPO, § 291, Rn. 5).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Nach der mittlerweile herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist weiter davon auszugehen, dass das Gericht darüber hinaus eine offenkundige Tatsache gemäß dieser Vorschrift auch ohne entsprechende Behauptung durch die Parteien in den Prozess einführen und seiner Entscheidung zugrunde legen darf (BGH, VersR 2007, 1087; OLG Frankfurt, MDR 1977, 849; BSG, NJW 1979, 1063; BAG, NZA 1998, 661; Laumen in: Prütting/Gehrlein, aaO., § 291 Rn. 6; Saenger in: HK-ZPO, § 291, Rn. 10).
  • OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07

    Haftungsverteilung bei Motorradunfall anlässlich Testfahrt auf Auto- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
    Solcherart erreichbare Informationen sind ohne weiteres offenkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO (vgl. etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1194; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1619; Dötsch, Internet und Offenkundigkeit, MDR 2011, 1017; Klinger, jurisPR-ITR 4/2012, zitiert nach juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 10 U 118/07

    Architektenvertrag: Planungsfehler im Zusammenhang mit der möglichen Verwendung

  • LG München I, 12.02.2021 - 31 O 11516/20

    C&A zu Mietzahlung in Millionenhöhe verurteilt - Modekette kann sich nicht auf

    Aus allgemein zugänglichen Statistiken (namentlich www.e-commerce-magazin.de) geht hervor, dass der Online-Handel in der Kategorie Bekleidung im 2. Quartal einen Zuwachs um 15, 3 % verzeichnet hat (vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 W 147/13, BeckRS 2014, 13307).

    Aus allgemein zugänglichen Statistiken (namentlich www.e-commerce-magazin.de) geht hervor, dass der Online-Handel in der Kategorie Bekleidung im 2. Quartal einen Zuwachs um 15, 3 % verzeichnet hat (vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 W 147/13, BeckRS 2014, 13307).

  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    Diese gelten aufgrund ihrer allgemeinen Zugänglichkeit im Internet als allgemeinkundig im Sinne von § 291 ZPO (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2016, Az.: 1 W 6/16 = NJOZ 2016, 1410, 1412 Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2013, Az.: 3 W 147/13 = BeckRS 2014, 13307; Windau, NJOZ 2018, 761, 761 m. w. N.; allgemein hierzu: BGH, Urt. v. 10.05.2007, Az.: III ZR 115/06 = NJW 2007, 3211).
  • OLG Köln, 15.08.2017 - 9 U 12/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Tatsachen jedermann gegenwärtig sind, es genügt, dass man sich aus einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkenntnis über sie sicher unterrichten kann (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 W 147/13, juris Rn. 6 m.w.N.; Greger in Zöller, a.a.O. § 291 Rn. 1; Prütting in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 291, Rn. 5, beck-online).
  • OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16

    Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit

    Als allgemeinkundig im Sinne von § 291 ZPO (vgl. hierzu MünchKomm-ZPO/Prütting, 4. Aufl., § 291 Rn. 5 ff) können insoweit auch Tatsachen zugrundegelegt werden, die als Ergebnis einer Internetrecherche des Gerichts ermittelt wurden (vgl. hierzu allgemein OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 3 W 147/13, nv, zitiert juris Rn. 6; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 291 Rn. 3; Dötsch, MDR 2011, 1017 f; Klinger, jurisPR-ITR 4/2012 Anm. 4).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2017 - 2 O 8988/16

    Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, die infolge fehlerhafter

    Diese entsprechenden Informationen lassen sich aus allgemein zugänglichen Quellen gewinnen, deren Zuverlässigkeit (ADAC bzw. eigene homepage der Beklagten) nicht in Frage steht (vgl. OLG Zweibrücken 13.12.2013 - 3 W 147/13, BeckRS 2014, 13307; OLG Köln 25.05.2016 - 1 W 6/16, BeckRS 2016, 10378).
  • OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Festhaltens an einem

    Nach der mittlerweile herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist davon auszugehen, dass das Gericht eine offenkundige Tatsache auch ohne entsprechende Behauptung durch die Parteien in den Prozess einführen und seiner Entscheidung zugrunde legen darf (BGH, VersR 2007, 1087; OLG Zweibrücken (Zivilsenat), Beschluss vom 13.12.2013 - 3 W 147/13; OLG Frankfurt, MDR 1977, 849; BSG, NJW 1979, 1063).
  • OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Tätigkeiten

    Lassen sich derartige Informationen - hier wie im Folgenden - mit nur geringem Aufwand durch eine einfache Internetrecherche mit einer gängigen "Suchmaschine" finden und abrufen, handelt es sich bei ihnen ohne weiteres um allgemeinkundige Tatsachen gemäß § 291 ZPO (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2013, Az.: 3 W 147/13, - zitiert nach juris -, Rn. 6 m. w. N.); das Gericht kann sie in der Folge von sich aus in den Prozess einführen, ohne dass eine Partei sie im Rahmen der Verhandlungsmaxime beigebracht hat (vgl. Dötsch, Internet und Offenkundigkeit, MDR 2011, 1017 m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 23.04.2021 - 12 O 534/20

    Deliktische Haftung des Motorenherstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    OLG, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 W 147/13, BeckRS 2014, 13307).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2020 - 11 W 35/20

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls Indizien für einen absichtlich

    Abweichend von diesem Grundsatz dürfen aber Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, auch ohne Behauptung durch die Parteien zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht werden (vgl.: BGH, VersR 2007, 1087; OLG Zweibrücken, BeckRS 2014, 13307; Prütting in MüKo, Kommmentar zur ZPO, 6. Auflage, § 291 Rn. 13; Dötsch, MDR 2011, 1017).
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