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   OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09   

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OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09 (https://dejure.org/2010,6212)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.04.2010 - 1 U 183/09 (https://dejure.org/2010,6212)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 U 183/09 (https://dejure.org/2010,6212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 1 ALB, § 165 VVG, § 166 VVG, § 829 ZPO
    Zwangsvollstreckung in eine Lebensversicherung: Widerruf einer widerruflichen Bezugsberechtigung eines Dritten durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bezugsberechtigung für eine Versicherungsleistung durch die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Erforderlichkeit einer gesonderten Erklärung der Änderung des Bezugsberechtigten für Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung nach ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB § 1 3; VVG a. F. § 165; VVG a. F. § 166; ZPO § 829
    Allein die Übersendung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Drittschuldnerin stellt keinen Widerruf des Bezugsrechts dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALB § 13; VVG § 165; VVG § 166; ZPO § 829
    Änderung des widerruflichen Bezugsrechts hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung durch Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    ALB § 13; VVG § 165 ; VVG § 166 ; ZPO § 829
    Änderung des widerruflichen Bezugsrechts hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung durch Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1022
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01

    Konkludenter Widerruf eines Bezugsrechts durch Einziehungsverfügung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Ob allein die Zustellung eines die Forderung des Versicherungsnehmers aus der Kapitallebensversicherung sowie die Nebenrechte auf Kündigung und Bestimmung des Bezugsberechtigten (vgl. § 13 Abs. 1 AVB) erfassenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Änderung des widerruflichen Bezugsrechts eines Dritten bewirkt oder ob der Gläubiger nach Pfändung und Überweisung eine solche Erklärung gesondert gegenüber dem Lebensversicherer abgeben muss, ist umstritten (vgl. einerseits das Urteil des OLG Köln vom 01.10.2001, VersR 2002, 1544, auf das sich die Beklagte stützt, und andererseits das Urteil des OLG Dresden vom 22. Februar 2007, 0LGR Dresden 2007, 773, dem sich der Erstrichter angeschlossen hat).

    aa) Der Hinweis der Beklagten, der Erstrichter habe entgegen der "herrschenden Meinung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 ALB 86, Rn. 14; Benkel/Hirschberg, § 13 ALB Rn. 14; Heilmann VersR 1972, 997, 100; Schwintowski, Berliner Kommentar zum VVG, § 166 Rdn. 36; OLG Köln VersR 2002, 1544)_ entschieden, trifft nicht zu.

    Dem Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 2001 (VersR 2002, 1544), wonach im Rahmen einer Zwangsvollstreckung des Finanzamts nach § 309 ff AO die Einziehungsverfügung als Widerruf des Bezugsrecht aufgefasst werden müsse, steht das Urteil des OLG Dresden vom 22. Februar 2007 (OLGR Dresden 2007, 773) gegenüber, wonach allein die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in der Einzelzwangsvollstreckung in Ansprüche aus einer Lebensversicherung den Widerruf der Bezugsberechtigung nicht entbehrlich macht.

  • BGH, 12.12.2001 - IV ZR 47/01

    Pfändung einer nicht bestehenden Forderung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    (1) Soweit die Beklagte auf eine nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (vgl. das von ihr dazu zitierte Urteil des BGH vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06 = VersR 2008, 1054 und juris) vorzunehmende interessengerechte Auslegung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlussesabhebt, nimmt sie nicht genügend in den Blick, dass die Ausführungen des BGH im Urteil vom 21. Mai 2008 aaO die Auslegung eines anwaltlichen Schreibens betrafen, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aber ein staatlicher Hoheitsakt ist (vgl. z. B. BGH VersR 2002, 334).

    Für dessen Auslegung ist allein der objektive Inhalt des Beschlusses maßgeblich, aus dem sich für die Beteiligten, aber auch für Dritte (z. B. andere Gläubiger) dessen Reichweite klar ergeben muss (vgl. BGHZ 86, 337; MDR 1978, 839; NJW 1983, 1273; NJW 1988, 845; NJW 2000, 1268 und VersR 2002, 334).

  • RG, 25.02.1930 - VII 504/29

    Über die Pfändung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Da bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages am 1. Januar 2008 kein Widerruf erfolgt ist, steht die Versicherungsleistung den bezugsberechtigten Abkömmlingen des Versicherungsnehmers, A... und C... zu gleichen Teilen zu, ohne durch das Pfandrecht beschränkt zu sein (vgl. RGZ 127, 269; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, § 13 ALB, Rn. 250; Hasse, VersR 2005, 15).

    Dort heißt es zu § 13 ALB unter Rn. 38 (unter Bezugnahme auf RGZ 127, 269, 271; 153, 220, 225), dass die Pfändung und Überweisung für sich allein noch nicht das Erlöschen des widerruflichen Bezugsrecht bewirke.

  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06

    Bezugsberechtigung; Lebensversicherung; Todesfallleistung; Pfändungs- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Dem Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 2001 (VersR 2002, 1544), wonach im Rahmen einer Zwangsvollstreckung des Finanzamts nach § 309 ff AO die Einziehungsverfügung als Widerruf des Bezugsrecht aufgefasst werden müsse, steht das Urteil des OLG Dresden vom 22. Februar 2007 (OLGR Dresden 2007, 773) gegenüber, wonach allein die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in der Einzelzwangsvollstreckung in Ansprüche aus einer Lebensversicherung den Widerruf der Bezugsberechtigung nicht entbehrlich macht.
  • LG Offenburg, 16.11.1982 - I S 219/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Für dessen Auslegung ist allein der objektive Inhalt des Beschlusses maßgeblich, aus dem sich für die Beteiligten, aber auch für Dritte (z. B. andere Gläubiger) dessen Reichweite klar ergeben muss (vgl. BGHZ 86, 337; MDR 1978, 839; NJW 1983, 1273; NJW 1988, 845; NJW 2000, 1268 und VersR 2002, 334).
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 183/08

    Entfallen einer nach § 7 MaBV übernommenen Bürgschaft durch eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Für eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist zwar keine formelle Antragstellung der Beklagten erforderlich gewesen; vielmehr hätte ausgereicht, wenn sie einen uneingeschränkten Klageabweisungsantrag gestellt und ihren Willen eindeutig zum Ausdruck gebracht hätte, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzuhalten (BGHZ 168, 64; WM 2008, 1758; Urteil vom 8. Dezember 2009, XI ZR 183/08, juris Rn. 51).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 18/77

    Ausschluss der Übertragbarkeit einer Forderung kraft Parteivereinbarung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Für dessen Auslegung ist allein der objektive Inhalt des Beschlusses maßgeblich, aus dem sich für die Beteiligten, aber auch für Dritte (z. B. andere Gläubiger) dessen Reichweite klar ergeben muss (vgl. BGHZ 86, 337; MDR 1978, 839; NJW 1983, 1273; NJW 1988, 845; NJW 2000, 1268 und VersR 2002, 334).
  • BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53

    Selbstmord bei Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Klarstellend ist lediglich zu ergänzen, dass die Bezugsberechtigten keine Gesamtgläubiger sind sondern das Bezugsrecht ihnen zu gleichen Teilen zusteht, und zwar als Einzelgläubiger nach Kopfteilen (vgl. § 167 Abs. 1 1. Halbs.VVG; BGHZ 13, 226/240; VersR 1981, 372).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Für eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist zwar keine formelle Antragstellung der Beklagten erforderlich gewesen; vielmehr hätte ausgereicht, wenn sie einen uneingeschränkten Klageabweisungsantrag gestellt und ihren Willen eindeutig zum Ausdruck gebracht hätte, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzuhalten (BGHZ 168, 64; WM 2008, 1758; Urteil vom 8. Dezember 2009, XI ZR 183/08, juris Rn. 51).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
    Für eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist zwar keine formelle Antragstellung der Beklagten erforderlich gewesen; vielmehr hätte ausgereicht, wenn sie einen uneingeschränkten Klageabweisungsantrag gestellt und ihren Willen eindeutig zum Ausdruck gebracht hätte, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzuhalten (BGHZ 168, 64; WM 2008, 1758; Urteil vom 8. Dezember 2009, XI ZR 183/08, juris Rn. 51).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98

    Umfang eines Pfändungsbeschlusses

  • BFH, 26.03.1987 - IV R 61/85

    Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung einer Leibrente als Gegenleistung für

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

  • OLG Bamberg, 03.12.1980 - 2 UF 197/80

    Lebensversicherung; Kapital; Versorgungsausgleich; Altersversorgung; Güterrecht;

  • RG, 12.01.1937 - VII 208/36

    1. Kann bei der Lebensversicherung der Arrestpfandgläubiger des

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10

    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Umwandlung einer unwiderruflichen in eine

    In einem Rechtsstreit, den die Mutter der Beklagten mit der A... Lebensversicherungs AG führte, wurde letztere durch das Urteil des ersten Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 14. April 2010, Az. 1 U 183/09, verurteilt, die Ablaufleistung aus dem Lebensversicherungsvertrag an die beiden Beklagten jeweils in Höhe von 77.309,05 EUR auszubezahlen.
  • LG Frankenthal, 20.05.2010 - 7 O 476/09

    Umwandlung eines Bezugsrechts von einem unwiderruflichen Bezugsrecht in ein

    Durch Urteil des Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken vom 14.04.2010 (Az. 1 U 183/09 , GA 66 ff.) wurde die Axxx verurteilt, die Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag an die beiden Beklagten je in Höhe von 77.309,05 EUR auszubezahlen.
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