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   OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09   

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https://dejure.org/2010,15379
OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09 (https://dejure.org/2010,15379)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.09.2010 - 5 U 18/09 (https://dejure.org/2010,15379)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. September 2010 - 5 U 18/09 (https://dejure.org/2010,15379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 823 BGB; § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 84 AMG
    Haftung des Arzneimittelherstellers für Gesundheitsschäden des Patienten nach der Einnahme des Medikaments "VIOXX"; Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen Einnahme und Gesundheitsschaden; Herzinfarkt; Anforderungen an die Darlegungslast des Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Einnahme eines Arzneimittels für einen eingetretenen Gesundheitsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; AMG § 84
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Einnahme eines Arzneimittels für einen eingetretenen Gesundheitsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 534
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 287/07

    Anforderungen an die Darlegung der Anspruchsgründe bei Arzneimittelhaftung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen an die Darlegungslast des Patienten, um ein weitgehendes Leerlaufen der Vorschriften über die Haftung für Arzneimittelschäden zu vermeiden, keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH VersR 2008, 1264; VersR 1991, 780 zu § 84 AMG a.F.; vgl. auch Deutsch, NJW 2007, 3586 f. sowie Spickhoff, NJW 2008, 1636, 1639).

    Ein solcher Antrag stellt grundsätzlich keinen unzulässigen Beweisermittlungsantrag dar (BGH VersR 2008, 1264; Urteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, insoweit in BGHZ 106, 391 und VersR 1989, 514 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09
    Ein solcher Antrag stellt grundsätzlich keinen unzulässigen Beweisermittlungsantrag dar (BGH VersR 2008, 1264; Urteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, insoweit in BGHZ 106, 391 und VersR 1989, 514 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 248/90

    Verjährung - Beginn der Frist - Beginn der Verjährung - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen an die Darlegungslast des Patienten, um ein weitgehendes Leerlaufen der Vorschriften über die Haftung für Arzneimittelschäden zu vermeiden, keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH VersR 2008, 1264; VersR 1991, 780 zu § 84 AMG a.F.; vgl. auch Deutsch, NJW 2007, 3586 f. sowie Spickhoff, NJW 2008, 1636, 1639).
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09
    Der Tatrichter, der eine medizinische Frage anhand medizinischer Sachbücher oder sonstiger Quellen beurteilt, muss im Urteil darlegen, dass er die für deren Auswertung erforderliche Sachkenntnis besitzt (BGH VersR 1994, 984; 1993, 749).
  • BGH, 10.05.1994 - VI ZR 192/93

    Pflicht des Tatrichters zur Aufklärung von Widersprüchen zwischen mehreren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 5 U 18/09
    Der Tatrichter, der eine medizinische Frage anhand medizinischer Sachbücher oder sonstiger Quellen beurteilt, muss im Urteil darlegen, dass er die für deren Auswertung erforderliche Sachkenntnis besitzt (BGH VersR 1994, 984; 1993, 749).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, dass nach der Senatsrechtsprechung an die Darlegungslast des Patienten keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen, um ein weitgehendes Leerlaufen der Vorschriften über die Haftung für Arzneimittelschäden zu vermeiden (vgl. Senatsurteil vom 19. März 1991 - VI ZR 248/90, VersR 1991, 780, 781 für § 84 AMG a.F.; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2008 - VI ZR 287/07, aaO Rn. 3; OLG München, PharmR 2009, 352, 353; OLG München, OLGR 2009, 846, 847; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 534).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 1 U 390/20

    Gefährdungshaftung nach Einahme des mit NDMA verunreinigten Arzneimittels

    Dasselbe gilt für das von der Klägerin angeführte Urteil des OLG Zweibrücken vom 14.09.2010 - 5 U 18/09 -, NJW-RR 2011, 534 ff.
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