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   OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14   

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https://dejure.org/2018,47291
OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14 (https://dejure.org/2018,47291)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.11.2018 - 1 U 167/14 (https://dejure.org/2018,47291)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. November 2018 - 1 U 167/14 (https://dejure.org/2018,47291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 652 Abs 1 S 1 BGB, § 675 Abs 2 BGB, § 60 Abs 1 S 1 VVG, § 61 Abs 1 S 1 VVG
    Haftung des Versicherungsmaklers: Anspruch des Maklerkunden auf Quasideckung bei pflichtwidrig unterlassener Besorgung ausreichenden Versicherungsschutzes

  • IWW

    § 280 BGB, § 652 BGB

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Haftung Versicherungsmakler: unterlassene Beratung über Risiko

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280
    Haftung des Versicherungsmaklers wegen pflichtwidrig unterlassener Deckung eines Risikos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des VM, Betriebshaftpflichtversicherung für Lohnunternehmer in der Landwirtschaft, Explorationspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des VM, Betriebshaftpflichtversicherung für Lohnunternehmer in der Landwirtschaft, Explorationspflicht

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Versicherungsmaklers für Deckungslücken in der Betriebshaftpflichtversicherung

  • kanzlei-michaelis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzpflicht des Versicherungsmaklers für unterlassene Beratung über ein "naheliegendes Risiko"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 620
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    Als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers hat er dessen Interessen wahrzunehmen und individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen; er muss von sich aus das Risiko untersuchen und das Objekt prüfen (st. Rspr., zum Ganzen BGH Urt. v. 26.03.2014 - IV ZR 422/12, juris Rn. 25 mwN).

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83; BGH VersR 2014, 625).

    a) Hat es ein Versicherungsmakler, wie hier, pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, kann der Versicherungsnehmer von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten (BGH VersR 2014, 625).

  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    a) Die Frage, ob der streitgegenständliche Schaden durch die Vertragsverletzung der Beklagten verursacht worden ist, gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität, die sich nach § 287 ZPO beurteilt (vgl. BGHZ 94, 356; BGH VersR 2015, 187).

    Im Hinblick auf dessen Sachwalterpflichten liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Verhaltensempfehlungen hinweggesetzt hätte und deshalb der Schaden auch bei vertragsgemäßer und pflichtgemäßer Aufklärung und Beratung eingetreten wäre, mithin der Versicherungsnehmer auch bei Erfüllung der Pflichten aus dem Maklerversicherungsvertrag den gewünschten Versicherungsschutz nicht erlangt hätte, beim Versicherungsmakler (vgl. BGHZ 94, 356; BGH VersR 2006, 1072; BGH VersR 2015, 187).

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    a) Die Frage, ob der streitgegenständliche Schaden durch die Vertragsverletzung der Beklagten verursacht worden ist, gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität, die sich nach § 287 ZPO beurteilt (vgl. BGHZ 94, 356; BGH VersR 2015, 187).

    Im Hinblick auf dessen Sachwalterpflichten liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Verhaltensempfehlungen hinweggesetzt hätte und deshalb der Schaden auch bei vertragsgemäßer und pflichtgemäßer Aufklärung und Beratung eingetreten wäre, mithin der Versicherungsnehmer auch bei Erfüllung der Pflichten aus dem Maklerversicherungsvertrag den gewünschten Versicherungsschutz nicht erlangt hätte, beim Versicherungsmakler (vgl. BGHZ 94, 356; BGH VersR 2006, 1072; BGH VersR 2015, 187).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 3 O 161/08

    Rechtsweg für die Entscheidung über eine auf landesrechtliche Vorschriften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) verurteilte den Kläger wegen des entstandenen Schadens mit rechtskräftigen Urteil vom 19.05.2010, Az. 3 O 161/08, zur Zahlung von 132.440,23 EUR an den ... .

    Der Kläger wurde mit Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 19.05.2010, Az. 3 O 161/08, wegen des streitgegenständlichen Spritzschadens in der Hauptsache zur Zahlung von 132.440,23 EUR an den ... verurteilt.

  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    Der Schaden entstand nicht wegen des Betriebs der Zugmaschine, sondern wegen eines Fehlers an der Einstellung des anmontierten Sprühgeräts (vgl. BGH VersR 1994, 83).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    Mit dem Landgericht ist zwar davon auszugehen, dass auch insoweit grundsätzlich der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BGHZ 123, 311, 313; BGH VersR 2007, 393 Rn. 21).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 39/90

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Anspruch auf Zahlung von mehr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    Einen in Form von Kreditkosten bestehenden Schaden hat der Gläubiger im Einzelnen darzulegen und zu beweisen (BGH Urt. v. 27.02.1991 - XII ZR 39/90, juris Rn. 18 mwN).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    Mit dem Landgericht ist zwar davon auszugehen, dass auch insoweit grundsätzlich der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BGHZ 123, 311, 313; BGH VersR 2007, 393 Rn. 21).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 228/05

    Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Verlusts der Altersrückstellung beim

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    Im Hinblick auf dessen Sachwalterpflichten liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Verhaltensempfehlungen hinweggesetzt hätte und deshalb der Schaden auch bei vertragsgemäßer und pflichtgemäßer Aufklärung und Beratung eingetreten wäre, mithin der Versicherungsnehmer auch bei Erfüllung der Pflichten aus dem Maklerversicherungsvertrag den gewünschten Versicherungsschutz nicht erlangt hätte, beim Versicherungsmakler (vgl. BGHZ 94, 356; BGH VersR 2006, 1072; BGH VersR 2015, 187).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 167/14
    In einem solchen Fall wandelt sich der Freistellungsanspruch ohne weiteres in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um (vgl. BGH Urt. v. 13.01.2004 - XI ZR 355/02, 2. Leitsatz und Rn. 16).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 113/08

    Betriebshaftpflichtversicherung: Auftragsgegenstände als Ausschlussobjekte des

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • OLG Dresden, 09.04.2019 - 4 U 441/19

    Schadensersatz von einem Versicherungsvermittler

    Als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers hat er dessen Interessen wahrzunehmen und individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen (st. Rspr., zum Ganzen BGH Urt. v. 26.03.2014 - IV ZR 422/12, juris Rn. 25 mwN; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 1 U 167/14 -, Rn. 30, juris).
  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 54/23
    Als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers hat er dessen Interessen wahrzunehmen und individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen (st. Rspr., zum Ganzen BGH Urt. v. 26.03.2014 - IV ZR 422/12, juris Rn. 25 mwN; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 1 U 167/14 -, Rn. 30, juris; Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 4 U 441/19 -, Rn. 9 - 10, juris).
  • OLG Dresden, 16.05.2019 - 4 U 441/19

    Schadensersatz von einem Versicherungsvermittler

    Als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers hat er dessen Interessen wahrzunehmen und individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen (st. Rspr., zum Ganzen BGH Urt. v. 26.03.2014 - IV ZR 422/12, juris Rn. 25 mwN; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 1 U 167/14 -, Rn. 30, juris).
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