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   OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00   

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https://dejure.org/2001,4884
OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00 (https://dejure.org/2001,4884)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.06.2001 - 2 UF 176/00 (https://dejure.org/2001,4884)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 2 UF 176/00 (https://dejure.org/2001,4884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Nachehegattenunterhalt; Scheidung; Billigkeit; Krankheit; Erwerbslosigkeit; Aufstockungsunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1576; ; BGB § 1572

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1576 § 1572
    Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsunterhalt trotz fehlendem Einsatzzeitpunkt

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 263/98
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 821
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Nachehelicher Unterhalt aus Billigkeitsgründen nach § 1576 BGB kommt in Betracht, wenn die Zubilligung eines Unterhalts wegen Krankheit lediglich am Einsatzzeitpunkt scheitert (im Anschluss an BGH FamRZ 1990, 496, 499).

    Auch nach BGH FamRZ 1990, 496 [499] sind bei Versagen eines Anspruchs aus den §§ 1570 ff BGB grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1576 BGB zu prüfen.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in der zitierten Entscheidung vom 31. Januar 1990 (FamRZ 1990, 496 [499]) offen gelassen.

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    In diesem Zeitraum bedarf es keiner mehrstufigen Berechnung des endgültigen Elementarunterhaltsanspruchs, da wegen der Anrechnung des (fiktiven) Einkommens eine Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes zu Lasten des' Unterhaltspflichtigen ausgeschlossen ist (BGH FamRZ 1999, 372 [374]).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Demgegenüber verbleibt auch für diesen Zeitraum ein (ergänzender) Altersvorsorgeunterhaltsanspruch; der Vorsorgebedarf bemisst sich dabei nach dem nach Abzug des fiktiven Mehreinkommens verbleibenden Elementarunterhaltsbedarf ohne Berücksichtigung des Wohnvorteils (BGH FamRZ 1992, 423 FamRZ 2000, 351).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Einkünfte, die nach Rechtskraft der Ehescheidung durch Ausweitung der Erwerbstätigkeit erzielt werden, beeinflussen daher die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht mehr (BGH FamRZ 1981, 539 [541]; 1985, 161 [162]).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87

    Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Dagegen verbleibt es für die übrigen Zeiträume, in denen eine Anrechnung nicht prägender Einkünfte auf die Unterhaltsquote nicht erfolgt, bei der zweistufigen Berechnung des neben Kranken- und Vorsorgeunterhalt geschuldeten Elementarunterhaltes zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes (BGH FamRZ 1988, 1145 [1148]).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Demgegenüber verbleibt auch für diesen Zeitraum ein (ergänzender) Altersvorsorgeunterhaltsanspruch; der Vorsorgebedarf bemisst sich dabei nach dem nach Abzug des fiktiven Mehreinkommens verbleibenden Elementarunterhaltsbedarf ohne Berücksichtigung des Wohnvorteils (BGH FamRZ 1992, 423 FamRZ 2000, 351).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Dies gilt selbst dann, wenn die Ausweitung der Erwerbstätigkeit der gemeinsamen Planung der Eheleute entsprach (BGH FamRZ 1986, 783 [785]), was vorliegend auch nach dem Vorbringen der Klägerin nicht der Fall war.
  • BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Einkünfte, die nach Rechtskraft der Ehescheidung durch Ausweitung der Erwerbstätigkeit erzielt werden, beeinflussen daher die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht mehr (BGH FamRZ 1981, 539 [541]; 1985, 161 [162]).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 56/84

    Nachhaltige Sicherung des Unterhalts durch Erwerbstätigkeit - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Für eine nachhaltige Sicherung des Unterhalts ist grundsätzlich maßgebend, ob die Erwerbstätigkeit des geschiedenen Ehegatten zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme nach objektiven Maßstäben und allgemeiner Lebenserfahrung mit einer gewissen Sicherheit als dauerhaft angesehen werden konnte oder ob befürchtet werden musste, dass der Bedürftige sie durch außerhalb seiner Entschließungsfreiheit liegende Umstände in absehbarer Zeit wieder verlieren würde (BGH FamRZ 1985, 1234).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 15/86

    Annahme einer Härte wegen Weigerung, einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
    Ein solcher setzt nach der Systematik des Gesetzes voraus, dass der geschiedene Ehegatte eine angemessene (vollschichtige) Erwerbstätigkeit ausübt bzw. ihn insoweit eine Erwerbsobliegenheit trifft (BGH FamRZ 88, 265 [266]; 87, 572 [573]).
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter

  • OLG Bamberg, 25.06.1996 - 2 UF 32/96

    Auswirkungen des Verlust einer bereits vor Scheidung ausgeübten Erwerbstätigkeit

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87

    Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der

  • OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Durchsetzung von

  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98

    Zeitliche Schranken bei (Unterhalts-)Abänderungsklagen

  • BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01

    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in FamRZ 2002, 821 ff. veröffentlicht ist, hat angenommen, daß der Klägerin für die Zeit ab 1. Juli 2000 ein Unterhaltsanspruch nach § 1572 Nr. 4 BGB in Höhe von monatlich insgesamt 1.325 DM (Elementarunterhalt: 1.175 DM, Altersvorsorgeunterhalt: 150 DM) und in Höhe von weiteren 430, 61 DM nach § 1576 BGB zustehe.
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