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   OLG Zweibrücken, 15.08.2002 - 4 U 178/01   

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https://dejure.org/2002,7467
OLG Zweibrücken, 15.08.2002 - 4 U 178/01 (https://dejure.org/2002,7467)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.08.2002 - 4 U 178/01 (https://dejure.org/2002,7467)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. August 2002 - 4 U 178/01 (https://dejure.org/2002,7467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Herstellers eines Pflanzenstärkungsmittels für Pflanzenschäden; Verletzung der Instruktionspflicht; Erläuterung von Verwendungsmöglichkeiten bei anderen Pflanzensorten durch eigene Mitarbeiter auf Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen; Hinweis auf Fehlen ...

  • Judicialis

    ProduktHaftG § 1 Abs. 1; ; ProduktHaftG § 2; ; ProduktHaftG § 3; ; ProduktHaftG § 14; ; BGB § 823 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ProdHaftG § 1 Abs. 1; ProdHaftG § 2; ProdHaftG § 3; ProdHaftG § 14; BGB § 823 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine Instruktionspflichtverletzung durch Erklärungen der Mitarbeiter des Herstellers auf Fortbildungsveranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz aus der Verwendung eines Pflanzenstärkungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 22 U 212/91

    Pflanzenschaden wegen Unkrautbekämpfungsmittel mit einer höheren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2002 - 4 U 178/01
    Allerdings treffen denjenigen, der eine bestimmtes Produkt auf den Markt bringt, grundsätzlich Verkehrssicherungspflichten in Form einer Produktbeobachtungspflicht, die gegebenenfalls Anlass zu entsprechenden Warnhinweisen bietet (vgl. etwa BGHZ 80, 186, 191 und 199, 202; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 346, 347; Palandt/Thomas aaO § 823 Rdn. 208 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2002 - 4 U 178/01
    Allerdings treffen denjenigen, der eine bestimmtes Produkt auf den Markt bringt, grundsätzlich Verkehrssicherungspflichten in Form einer Produktbeobachtungspflicht, die gegebenenfalls Anlass zu entsprechenden Warnhinweisen bietet (vgl. etwa BGHZ 80, 186, 191 und 199, 202; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 346, 347; Palandt/Thomas aaO § 823 Rdn. 208 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.03.1996 - 8 U 90/93

    Instruktionspflichten bei gewerblichem Gebrauch eines Pflanzenschutzmittels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2002 - 4 U 178/01
    Bei ihm sind bereits an die Informationspflichten des Produzenten geringere Anforderungen zu stellen (vgl. etwa OLG Frankfurt VersR 1998, 61, 62 m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04

    Zulässigkeit der Geltendmachung einer Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die informationshalber beigezogenen Akten LG Stade 4 U 178/01 ( = OLG Celle 4 U 120/02) verwiesen.
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