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   OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18   

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https://dejure.org/2018,3412
OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18 (https://dejure.org/2018,3412)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.02.2018 - 1 Ws 28/18 (https://dejure.org/2018,3412)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 1 Ws 28/18 (https://dejure.org/2018,3412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 464d StPO, § 465 Abs 1 S 1 StPO
    Kosten in Strafsachen nach Teilfreispruch: Unangemessenheit der Kostenentscheidung hinsichtlich der Verteilung der Auslagen der Staatskasse und der notwendigen Auslagen des Angeklagten nach Bruchteilen

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18
    Es darf allerdings auch dann, wenn das Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung die Revision ist, für die Kostenentscheidungen ergänzende Feststellungen treffen, wenn die Sache einfach liegt und sich die maßgeblichen Tatsachen aus dem Akteninhalt zweifelsfrei ergeben (BGHSt 26, 29, 33).
  • OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12

    Kostenbeschwerde und Verschlechterungsverbot; Teileinstellung des Verfahrens und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18
    Das Verschlechterungsverbot gilt für die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht (KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2012, 1 Ws 16/12, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012, III-2 Ws 95/12, Rn. 18; juris).
  • KG, 07.06.2012 - 1 Ws 16/12

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil bei teilweiser

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18
    Das Verschlechterungsverbot gilt für die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht (KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2012, 1 Ws 16/12, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012, III-2 Ws 95/12, Rn. 18; juris).
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