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   OLG Zweibrücken, 16.05.2014 - 1 U 73/13   

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https://dejure.org/2014,71232
OLG Zweibrücken, 16.05.2014 - 1 U 73/13 (https://dejure.org/2014,71232)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.05.2014 - 1 U 73/13 (https://dejure.org/2014,71232)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 1 U 73/13 (https://dejure.org/2014,71232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss nicht für schlechtes Wetter bezahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss nicht für schlechtes Wetter bezahlen! (IBR 2017, 140)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 227/11

    Mehrkostennachforderung des Bauunternehmers nach Vergabe von Brückenbauarbeiten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2014 - 1 U 73/13
    Ein anderes Verständnis des "Fullservice-Dienstleistungsvertrag(s)" der Parteien ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des BGH vom 21. März - (VII ZR 122/11, BauR -) und vom 12. September - (VII ZR 227/11, BauR -, 2017) angeführten Grundsatz der interessengerechten Auslegung.

    Die den Entscheidungen des BGH vom 21. März - (VII ZR 122/11, a.a.O.) und vom 12. September - (VII ZR 227/11 a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalte, in denen es um das Fehlen gebotener Hinweise zur Bodenkontamination und zum Vorhandensein einer Hochspannungsleitung ging, sind mit den streitgegenständlichen Angaben in den Verdingungsunterlagen zu den Auswirkungen von Schlechtwettertagen nicht vergleichbar.

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 122/11

    Öffentlicher Bauauftrag: Fehlende Angaben zu Bodenkontaminationen in der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2014 - 1 U 73/13
    Ein anderes Verständnis des "Fullservice-Dienstleistungsvertrag(s)" der Parteien ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des BGH vom 21. März - (VII ZR 122/11, BauR -) und vom 12. September - (VII ZR 227/11, BauR -, 2017) angeführten Grundsatz der interessengerechten Auslegung.

    Die den Entscheidungen des BGH vom 21. März - (VII ZR 122/11, a.a.O.) und vom 12. September - (VII ZR 227/11 a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalte, in denen es um das Fehlen gebotener Hinweise zur Bodenkontamination und zum Vorhandensein einer Hochspannungsleitung ging, sind mit den streitgegenständlichen Angaben in den Verdingungsunterlagen zu den Auswirkungen von Schlechtwettertagen nicht vergleichbar.

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2014 - 1 U 73/13
    Als sachkundige Auftragnehmerin kann sich die Klägerin auch nicht darauf berufen, sie habe die mit der vertraglichen Regelung zu Schlechtwettertagen verbundene Verlagerung des Vergütungsrisikos auf sie nicht erkennen können oder nicht zu erkennen brauchen (vgl. BGH BauR 1997, 126).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2014 - 1 U 73/13
    a) Wie im Hinweisbeschluss ausgeführt, kommt ein Anspruch der Klägerin auf Anpassung der Vergütung nach § 2 Abs. 3 VOL/B (entsprechend) nicht in Betracht, weil - abweichend von dem Sachverhalt, der der von der Klägerin für sich in Anspruch genommenen Entscheidung des BGH vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47) zugrunde lag - die Verlängerung der Leistungszeit durch Schlechtwettertage nicht durch die Beklagte als Auftraggeberin veranlasst wurde und die im Vertrag zum Ausdruck gekommene Verteilung des Risikos einer Verlängerung der Leistungszeit durch Schlechtwettertage der Annahme, die Klägerin könnte deswegen eine höhere Vergütung verlangen, entgegensteht.
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