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   OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17   

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https://dejure.org/2017,23202
OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17 (https://dejure.org/2017,23202)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.05.2017 - 1 Ws 115/17 (https://dejure.org/2017,23202)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 1 Ws 115/17 (https://dejure.org/2017,23202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 S 1 StPO, § 454 StPO, § 57 StGB, § 57a StGB, Art 9 Abs 1 Buchst b ÜberstÜbkREO
    Vollstreckung einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland: Statthaftigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Vollstreckbarkeitsentscheidung; Strafzumessung im Umwandlungsverfahren; Auslegung eines Beschlusses über die Vollstreckung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe; Zulässigkeit der 2/3-Entlassung bei einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe von 18 Jahre und 6 Monaten wegen Mordes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe; Zulässigkeit der 2/3-Entlassung bei einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe von 18 Jahre und 6 Monaten wegen Mordes

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05

    Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Nach § 1 Abs. 3 IRG kommt hier das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 (ÜberstÜbk) vorrangig zur Anwendung (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2005, 383 [384]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 ARs 9/13, juris, Rn. 18ff. = BGHSt 59, 136), welches durch die - für die hier zur Entscheidung anstehenden Fragen nicht maßgeblichen - Art. 67ff. des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 14. Juni 1985 (SDÜ) ergänzt worden ist.

    Dass auf diese Weise eine Besserstellung der Verurteilten im Vergleich zur Vollstreckung der Gefängnisstrafe im Urteilsstaat möglich ist (vgl. hierzu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2005, 383 [384] - ebenfalls zu einer Überstellung aus Spanien), ist bereits dadurch angelegt, dass sich nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk die relevanten Vollstreckungsentscheidungen nach dem Recht des Vollstreckungsstaats richten.

  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift).

    (4.) Das Landgericht Koblenz wollte mit der gewählten Formulierung - ohne dass es dessen bedurft hätte (vgl. KG, NStZ 1995, 415 [416]; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242]) - ersichtlich lediglich zum Ausdruck bringen, dass es berücksichtigt hat, dass eine Umwandlung einer Freiheitsstrafe von mehr als 15 Jahren nur zulässig ist, wenn nach deutschem Recht eine Ahndung der Tat mit lebenslanger Freiheitsstrafe in Betracht kommt (KG, NStZ 1995, 415 [416]; KG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 Ws 61/15, BeckRS 2015, 16047, Rn. 8).

  • BGH, 13.01.2014 - 4 ARs 9/13

    Vorlageverfahren (Zulässigkeit einer gestuften Anfrage); Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Nach § 1 Abs. 3 IRG kommt hier das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 (ÜberstÜbk) vorrangig zur Anwendung (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2005, 383 [384]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 ARs 9/13, juris, Rn. 18ff. = BGHSt 59, 136), welches durch die - für die hier zur Entscheidung anstehenden Fragen nicht maßgeblichen - Art. 67ff. des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 14. Juni 1985 (SDÜ) ergänzt worden ist.

    Die Vollstreckung der Sanktion nach spanischem Recht wird nicht unmittelbar fortgesetzt, sondern in einem gerichtlichen Verfahren in eine Freiheitsstrafe nach deutschem Recht überführt, der ausländische Vollstreckungstitel mithin durch einen eigenen Titel ersetzt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Januar 2009 - 2 BvR 1492/08, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 ARs 9/13, juris, Rn. 27ff. = BGHSt 59, 136).

  • BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08

    Vollstreckungsübernahmeverfahren (keine Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Die Vollstreckung der Sanktion nach spanischem Recht wird nicht unmittelbar fortgesetzt, sondern in einem gerichtlichen Verfahren in eine Freiheitsstrafe nach deutschem Recht überführt, der ausländische Vollstreckungstitel mithin durch einen eigenen Titel ersetzt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Januar 2009 - 2 BvR 1492/08, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 ARs 9/13, juris, Rn. 27ff. = BGHSt 59, 136).
  • OLG München, 22.07.1994 - 1 Ws 490/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift).
  • KG, 01.11.1994 - 5 Ws 344/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    (4.) Das Landgericht Koblenz wollte mit der gewählten Formulierung - ohne dass es dessen bedurft hätte (vgl. KG, NStZ 1995, 415 [416]; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242]) - ersichtlich lediglich zum Ausdruck bringen, dass es berücksichtigt hat, dass eine Umwandlung einer Freiheitsstrafe von mehr als 15 Jahren nur zulässig ist, wenn nach deutschem Recht eine Ahndung der Tat mit lebenslanger Freiheitsstrafe in Betracht kommt (KG, NStZ 1995, 415 [416]; KG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 Ws 61/15, BeckRS 2015, 16047, Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 21.02.2003 - 1 Ws 395/02
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 1 Ws 239/03

    Umwandlung einer in Österreich wegen Mordes verhängten lebenslangen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift).
  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung einer vorzeitigen Entlassung - soweit es auf die Tatumstände ankommt - grundsätzlich auf die Feststellungen aus dem Urteil abzustellen ist (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 2010, 13).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
    Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2012 - 1 Ws 324/12

    Überprüfungsverfahren für die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

  • OLG Köln, 17.06.2015 - 2 Ws 366/15

    Keine isolierte Anfechtbarkeit der gerichtlichen Ablehnung der Einholung eines

  • KG, 16.07.2015 - 4 Ws 61/15

    Überstellung eines deutsch-türkischen Straftäters aus Polen in die Bundesrepublik

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