Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 16.11.2020 - 2 WF 213/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1586b BGB, § 1933 S 3 BGB, § 131 FamFG, § 231 FamFG, § 51 Abs 1 FamGKG
Verfahrenswertfestsetzung in Familiensachen: Fortsetzung eines Verfahrens auf Nachehelichenunterhalt nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Ehegatten gegen die Erben - IWW
§ 231 FamFG; § 51 Abs. 1 und 2; § 59 Abs. 3 FamGKG
Gebührenrecht - familienrecht-deutschland.de
Fortsetzung eines Verfahrens auf Nachehelichenunterhalt nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Ehegatten gegen die Erben; Festsetzung des Verfahrenswertes.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltsverfahren nach Versterben des Ehegatten gegen die Erben fortgeführt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Festsetzung des Gegenstandswertes bei einem geänderten Verfahrensgegenstand im Unterhaltsrecht
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 24.09.2020 - 5e F 16/20
- OLG Zweibrücken, 16.11.2020 - 2 WF 213/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 464