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   OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06   

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https://dejure.org/2007,6130
OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06 (https://dejure.org/2007,6130)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.01.2007 - 6 UF 132/06 (https://dejure.org/2007,6130)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 6 UF 132/06 (https://dejure.org/2007,6130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleich über die Zahlung von Ehegattenunterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung; Befristung eines Aufstockungsunterhalts auf 10 Jahre; Stufenklage auf Auskunft über das Einkommen eines Ex- Ehemannes und Abänderung eines Vergleichs; Präklusion i.R.e. ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 139 Abs. 5; ; ZPO § 156; ; ZPO § 283; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1569 n.F.; ; BGB § 1572; ; BGB § 1572 Nr. 4; ; BGB § 1573 Abs. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1573 Abs. 4; ; BGB § 1573 Abs. 5 a.F.; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1578 b Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 4; BGB § 1578 b Abs. 2
    Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach sehr langer Ehedauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1893
  • FamRZ 2008, 1958
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07

    Zulässigkeit der unbefristeten Anschlussberufung bei Verurteilung zu zukünftig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte überhaupt berechtigt gewesen wäre, gemäß § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO unbefristet Anschlussberufung einzulegen (vgl. OLG Koblenz NJW 2007, 3362).
  • BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01

    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06
    Insoweit gilt, dass die Beklagte sich auf eine nachwirkende eheliche Verantwortung des Unterhaltspflichtigen später nicht mehr berufen kann, sondern die Folgen der noch ungewissen künftigen Entwicklung selbst zu tragen hat (vgl. BGH FamRZ 2003, 1734).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06
    Dabei setzt die Begrenzung nicht voraus, dass der Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltsanspruch entfällt, bereits erreicht ist (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2007, 2049, 2051; 2052, 2053).
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06
    Für die Entstehung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1572 BGB ist es zwar ausreichend, wenn eine Krankheit zu einem der Einsatzpunkte vorhanden war, in nahem zeitlichen Zusammenhang damit ausgebrochen ist und zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat (vgl. BGH FamRZ 2001, 1291, 1293).
  • LSG Sachsen, 28.02.2013 - L 7 AS 745/11

    Hartz IV: Wann müssen Dritte Angaben zu ihren Einkommens- und

    Auch ein Teil der Instanzgerichte hat der nachehelichen Solidarität im Rahmen des § 1578b BGB Gewicht beigemessen (vgl. Rechtsprechungsübersicht bei Maurer in Münchner Kommentar zum BGB, Band 7 2010, § 1578b, RdNr. 41: u.a. OLG Zweibrücken NJW 2008, S.1893 f.: Ehedauer 21 Jahre, keine ehebedingten beruflichen Nachteile, aber ungesicherte berufliche Zukunft: nach 10-jähriger Zahlung von Aufstockungsunterhalt Befristung auf weitere 6 Jahre; OLG Köln, NJW 2008, S.2448: Ehedauer über 25 Jahre, Berechtigte hat 2 Kinder großgezogen, gelernte Rechtsanwaltsgehilfin, ehemalige Justizangestellte, die ihre Erwerbstätigkeit wegen Haushaltsführung und Kindererziehung aufgegeben hat; Verdienstmöglichkeit lediglich brutto 1400, 00 EUR/Monat: keine Befristung; OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, S. 1958 f.: Ehedauer 20 Jahre, keine ehebedingten Nachteile: nachehelicher Unterhalt für insgesamt 16 Jahre, um der Berechtigten die Wiedererlangung von Einkünften zur Wahrung ihres angemessenen Bedarfs zu ermöglichen).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt

    Deshalb ist der Beklagten nach einer Übergangszeit zumutbar, auf einen Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB zu verzichten und sich mit dem Lebensstandard zu begnügen, den sie auch ohne die Ehe erreicht hätte (OLG Zweibrücken NJW 2008, 1893, 1894).

    Soweit das OLG Zweibrücken NJW 2008 1893, 1894 die Übergangsfrist auf sechs Jahre festgelegt hat, greifen die dort maßgebenden Überlegungen hier nicht.

  • OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11

    Nachehelicher Unterhalt: Verlust einer den Unterhalt nachhaltig sichernden

    Hiervon kann bereits nach einem Zeitraum von etwa zwei Jahren ausgegangen werden (OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, 1958, 1959; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 233; Palandt, BGB, 70. Aufl. § 1573 RN 28).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 5 UF 11/09

    Anerkennung einer Bagatellgrenze beim Aufstockungsunterhalt

    > OLG Zweibrücken (FamRZ 2008, 1958): Drei Jahre Befristung bei 20-jähriger Ehe;.
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