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   OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10   

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https://dejure.org/2010,31547
OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10 (https://dejure.org/2010,31547)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.05.2010 - 3 W 11/10 (https://dejure.org/2010,31547)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 3 W 11/10 (https://dejure.org/2010,31547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs zu Gunsten des Miteigentümers eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1009; BGB § 428; BGB § 1030
    Eintragung eines Nießbrauchs zu Gunsten des Miteigentümers eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10
    Ob ein Grundstück nur dann mit einem Nießbrauch für den Grundstückseigentümer belastet werden kann, wenn ein besonderes schutzwürdiges Interesse besteht (BGHZ 41, 209 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit - wirtschaftliches oder ideelles Interesse - diesem auch für den Nießbrauch folgend: Landgericht Stade, NJW 1968, 1678; Landgericht Hamburg DNotZ 1969, 39; Landgericht Verden Nds Rpfleger 1970, 208; OLG Saarbrücken OLGZ 1992, 5 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit) oder ob dies ohne jede Voraussetzung zulässig ist (Harder, NJW 1969, 278; Reiff Rpfleger 1992, 151; Meikel/Morvilius, Grundbuchordnung , 10. Aufl., Einl. C Rdnr. 475; Staudinger/Gursky, BGB § 1009 Rdnr. 35; Demharter GBO , 27. Aufl., Anh. zu § 44 Rdnrn. 40, 39) kann dahingestellt bleiben.

    Die Entscheidung setzt sich, ausgehend von der Entscheidung des Bundesgerichthofes in BGHZ 41, 209, mit dem Erfordernis des schützenswerten Interesses auseinander.

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10
    Dies gilt auch für die Belastung eines gemeinschaftlichen Grundstückes zu Gunsten aller Miteigentümer als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB (vgl. BGH NJW 1975, 445 für die Grundschuld; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 4. Aufl., § 1009 BGB , Rdnr. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 21.11.1991 - 9 T 936/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 21. November 1991 (Rpfleger 1992, 246).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93

    Belastbarkeit eines Grundstücks zugunsten eines Miteigentümers mit einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10
    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 26. November 1993 (Rpfleger 1994, 204 ) zutreffend festgestellt, dass zugunsten eines Miteigentümers eines Grundstückes ohne Einschränkung und ohne die Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses ein Nießbrauch eingetragen werden kann (so auch BayObLG, Rpfleger 1992 für die Belastung eines Grundstückes zugunsten eines Miteigentümers mit einem Wohnrecht).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1991 - 5 W 202/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10
    Ob ein Grundstück nur dann mit einem Nießbrauch für den Grundstückseigentümer belastet werden kann, wenn ein besonderes schutzwürdiges Interesse besteht (BGHZ 41, 209 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit - wirtschaftliches oder ideelles Interesse - diesem auch für den Nießbrauch folgend: Landgericht Stade, NJW 1968, 1678; Landgericht Hamburg DNotZ 1969, 39; Landgericht Verden Nds Rpfleger 1970, 208; OLG Saarbrücken OLGZ 1992, 5 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit) oder ob dies ohne jede Voraussetzung zulässig ist (Harder, NJW 1969, 278; Reiff Rpfleger 1992, 151; Meikel/Morvilius, Grundbuchordnung , 10. Aufl., Einl. C Rdnr. 475; Staudinger/Gursky, BGB § 1009 Rdnr. 35; Demharter GBO , 27. Aufl., Anh. zu § 44 Rdnrn. 40, 39) kann dahingestellt bleiben.
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