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   OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02   

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https://dejure.org/2002,6480
OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02 (https://dejure.org/2002,6480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.2002 - 3 W 74/02 (https://dejure.org/2002,6480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 2002 - 3 W 74/02 (https://dejure.org/2002,6480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 84

    KostO §§ 44, 16 Abs. 1 Satz 1, UmwG §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 16 Abs. 2 Satz 2
    Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei unterlassener Zusammenbeurkundung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei unterlassener Zusammenbeurkundung; Kostenrechnung; Verschmelzungsvertrag zwischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH); Verzichtserklärungen der Anteilsinhaber; Personenidentität ; Urkundsklarheit

  • Judicialis

    KostO § 44; ; KostO § 16 Abs. 1 Satz 1; ; UmwG § 8 Abs. 3; ; UmwG § 9 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei unterlassener Zusammenbeurkundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 27.06.1996 - 1 W 33/96

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ; Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02
    Der Aufwand höherer Kosten ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Gründe, etwa berechtigte Interessen eines Beteiligten, zu einer getrennten Beurkundung Anlass geben (vgl. OLG Oldenburg JurBüro 1997, 376, 378).
  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 15 W 314/01

    Bewertung von Verzichtserklärungen in einem beurkundeten Umwandlungsvorgang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind in diesem Sinne gegenstandsgleich der Verschmelzungsvertrag im Verhältnis zu den auf die Vorschriften der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3 und 16 Abs. 2 S. 2 UmwG bezogenen Verzichtserklärungen der Anteilsinhaber (vgl. OLG Hamm DB 2002, 1314, 1315; Tiedtke, MittBay-Not1995, 4f; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung 5. Aufl. Rdnr. 752).
  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 3 Z 82/87

    Beurkundung der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Art und Höhe des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02
    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass eine Personenidentität zwischen dem organschaftlichen Vertreter der Gesellschaft und den Anteilsinhabern vorliegt, denn der Begriff der Gegenstandsgleichheit schließt auch Erklärungen Dritter zur Begründung eines Rechtsgeschäfts mit ein (vgl. OLG Hamm aaO, BayObLGZ 1987, 341, 342; Korintenberg/Bengel/Tiedtke aaO § 44 Rdnr. 16).
  • LG Berlin, 29.11.2017 - 80 OH 155/16

    Notarkosten: Getrenntbeurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Darüber besteht im Grundsatz Einigkeit (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 74/02, JurBüro 2003, 148; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, § 21 Rn. 21).

    bb) Es besteht aber auch Einigkeit darüber, dass an die Stelle des günstigsten Weges gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG im Einzelfall der sicherste Weg zu treten hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 74/02, JurBüro 2003, 148; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, § 21 Rn. 21).

  • LG Potsdam, 20.12.2019 - 12 T 29/17

    Aufhebung der Kostenberechnungen für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und

    Der Aufwand höherer Kosten ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Gründe, etwa berechtigte Interessen eines Beteiligten, zu einer getrennten Beurkundung Anlass geben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.9. 2002 - 3 W 74/02).
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