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OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 1 AR 16/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 251; ; StPO § 325; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 251 § 325 § 244 Abs. 2 § 344 Abs. 2 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 28.01.2002 - 4093 Js 9215/00
- OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 1 AR 16/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 24.01.1990 - 3 ARs 2/90
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 1 AR 16/02
Dies gilt auch dann, wenn der Jugendliche - wie hier - seinen Aufenthaltsort am Sitz der Jugendkammer und damit zugleich am Sitz des Jugendrichters hat (OLG Köln NJW 1955, 603; OLG Stuttgart NStZ 1990, 358; mit Einschränkungen auch OLG Frankfurt NStZ 1989, 199;… a.A. Ostendorf, JGG, 4. Aufl., § 58 Rn. 5).Die vielfach anzutreffende Behauptung, der Jugendrichter werde besser und routinierter als die Jugendkammer mit den Aufgaben der Bewährungsaufsicht umzugehen wissen (vgl. Brunner, NStZ 1990, 358, 359), ist empirisch nicht belegt.
- OLG Frankfurt, 10.10.1988 - 3 Ws 837/88
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 1 AR 16/02
Dies gilt auch dann, wenn der Jugendliche - wie hier - seinen Aufenthaltsort am Sitz der Jugendkammer und damit zugleich am Sitz des Jugendrichters hat (OLG Köln NJW 1955, 603; OLG Stuttgart NStZ 1990, 358; mit Einschränkungen auch OLG Frankfurt NStZ 1989, 199;… a.A. Ostendorf, JGG, 4. Aufl., § 58 Rn. 5). - BGH, 06.12.1963 - 2 ARs 220/63
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 1 AR 16/02
Für diese ist vielmehr das Berufungsgericht zuständig, wenn es die Strafaussetzung - wie hier - unter Abänderung des Urteils erster Instanz erstmals bewilligt hat (vgl. BGHSt 19, 170).
- VG Münster, 11.03.2010 - 13 K 252/08
Justizbeamter ist bei Unterschlagung dienstlich anvertrauter Gelder i.H.v. …
Das ergibt sich zum einen aus dem Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 10. Januar 2007 (Bl. 1 f. der Strafakte) bzw. aus dem zur Umsetzung und Überwachung angelegten Vorgang 1 AR 16/02.