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   OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09   

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https://dejure.org/2009,11740
OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09 (https://dejure.org/2009,11740)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09 (https://dejure.org/2009,11740)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. November 2009 - 1 SsRs 13/09 (https://dejure.org/2009,11740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF, S. 6

    § 29a OWiG; §§ 31, 34, 69a StVZO
    Verkehrsverstoß - Verantwortlichkeit von sowohl Fahrer wie auch Halter - Bestehen eines Verfahrenshindernisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenshindernis für selbständiges Verfallsverfahren bei möglicher Verantwortlichkeit des Fahrers wie auch des Halters für einen Verkehrsverstoß

  • Judicialis

    OWiG § 29a Abs. 2; ; OWiG § 29a Abs. 4; ; StVZO § 31 Abs. 2; ; StVZO § 34 Abs. 3 S. 3; ; StVZO § 34 Abs. 6 Nr. 5; ; StVZO § 69a Abs. 3 Nr. 4; ; StVZO § 69a Abs. 5 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenshindernis für selbständiges Verfallsverfahren bei möglicher Verantwortlichkeit des Fahrers wie auch des Halters für einen Verkehrsverstoß

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Kommt für einen Verkehrsverstoß (hier: Überladung) die Verantwortlichkeit von sowohl Fahrer wie auch Halter in Betracht, so besteht ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren nicht bereits dann, wenn allein das Bußgeldverfahren gegen den Fahrer mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden ist (im Anschluss an OLG Koblenz zfs 2007, 108).

    Das Oberlandesgericht Koblenz, das einen insoweit gleichgelagerten Sachverhalt zu entscheiden hatte, hat dazu die Auffassung vertreten, die selbständige Anordnung des Verfalls sei weiterhin möglich; Täter im Sinne des § 29a Abs. 4 OWiG sei hier der Geschäftsführer der Halterin, dem die Bußgeldbehörde eine gegenüber der vom Fahrer möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit eigene, mit Geldbuße bedrohte Handlung anlaste (OLG Koblenz zfs 2007, 108 f.; zustimmend Göhler a.a.O., § 29a Rn. 29).

    Allerdings räumt § 29a Abs. 2 OWiG ein Ermessen darüber ein, ob Verfall angeordnet werden soll; das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass das Gericht sich dessen bewusst war und sich nicht nur auf die Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltung beschränkt hat (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 19, 24).

    Die Abschöpfung soll danach spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter oder Drittbegünstigte aus der Tat gezogen hat; gewinnmindernde Kosten sind nicht abzuziehen (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 111; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 6).

  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04

    Kein selbständiges Verfallsverfahren gegen Unternehmen bei rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Ist also das Bußgeldverfahren gegen den Täter mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden, tritt ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren ein (OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72 f.; Göhler, OWiG 15. Aufl. § 29a Rn. 29).

    Danach soll aus prozesswirtschaftlichen Gründen zugleich gegen den Täter und als Annex gegen den durch die Tat begünstigten Dritten verhandelt werden, weil die Grundlage für die Verfallsanordnung gerade diejenige mit Geldbuße bedrohte Handlung ist, die auch den Gegenstand des Verfahrens gegen den Täter bildet (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72, 73; BT-Drucks. 10/318, S. 38).

    Auch die Oberlandesgerichte Köln (NJW 2004, 3057) und Hamburg (wistra 1997, 72) hatten nicht über den Fall zu entscheiden, dass mehrere Personen als Täter der Ordnungswidrigkeit in Betracht zu ziehen waren.

  • AG Gummersbach, 06.07.1988 - 8 Gs 563/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
  • AG Köln, 17.03.1988 - 502 Gs 381/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 5 Ss 52/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09

    Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    1 SsBs 13/09.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Für Ansprüche Dritter bestehen nach den Urteilsgründen keine Anhaltspunkte, wobei letztere - jedenfalls mit Rücksicht auf die eingeschränkten Anforderungen im Bußgeldverfahren (BGHSt 39, 291, 299 f.; Göhler a.a.O., § 71 Rn. 42) - auch nicht als lückenhaft beanstandet werden können.
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 322 SsBs 172/08

    Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Strafverfahrens oder

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Ebenso stellt das OLG Celle (NZV 2009, 50) darauf ab, dass die Verwaltungsbehörde den Verfall als Nebenfolge des Verfahrens gegen "die Disponentin" eingestuft habe; auf den Ausgang des Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer komme es daher nicht an.
  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 2 Ss OWi 582/08

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung im selbständigen Verfallsverfahren;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09
    Das Oberlandesgericht Frankfurt setzt sich in seinem im Jahr 2008 erlassenen Beschluss (OLG Frankfurt DAR 2009, 97) mit der vorausgegangenen Entscheidung des OLG Koblenz ausdrücklich auseinander, sieht aber den Unterschied der Sachverhalte darin, dass das OLG Koblenz gerade den Geschäftsführer als Täter angesehen habe; im Verfahren des OLG Frankfurt dagegen wurde offenbar nur eine Ordnungswidrigkeit des Fahrers in Betracht gezogen.
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