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   OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17, 1 OWi 2 SsBs 84/17   

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https://dejure.org/2018,2439
OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17, 1 OWi 2 SsBs 84/17 (https://dejure.org/2018,2439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17, 1 OWi 2 SsBs 84/17 (https://dejure.org/2018,2439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17, 1 OWi 2 SsBs 84/17 (https://dejure.org/2018,2439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verwerfung Einspruch, Ausbleiben des Betroffenen, Entschuldigung, Glaubhaftmachung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 2 OWiG, § 33 Abs 3 S 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 26 Abs 3 StVG
    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Anforderungen an die genügende Entschuldigung des Betroffenen bei Entbindungsantrag wegen Krankheit; Ablaufhemmung für die Verfolgungsverjährung bei fehlerhaftem Einspruchsverwerfungsurteil

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Betroffener stets vor Verhandlungsterminen erkrankt - Bußgeldrichter aber nicht "hilflos"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Verwerfung des Einspruchs, auch wenn der Betroffene plötzlich krank ist?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verjährungshemmende Wirkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Nach Sinn und Zweck beider Vorschriften soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, durch eine Verfahrensverzögerung den Eintritt der Verfolgungsverjährung herbeizuführen, sodass es unerheblich ist, welcher Art das ergangene Urteil ist und wie viele Verfahrensabschnitte zwischen ihm und dem Verfahrensabschluss liegen (Senat, Beschluss vom 9. Juli 2002, Az. 1 Ss 74/02, m.w.N., zitiert nach juris).

    Eine sachwidrige Behandlung wäre hierin nicht zu sehen, da es Aufgabe des Gerichts ist, der Gefahr des Eintritts der absoluten Verjährung entgegenzuwirken, sodass Maßnahmen, welche diesem Ziele dienen, grundsätzlich zulässig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000, Az. 2 StR 232/00, zitiert nach juris.).

  • OLG Jena, 16.03.2006 - 1 Ss 257/05

    Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Bleibt zweifelhaft, ob ein Verwerfungsgrund vorliegt, darf der Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. März 2006, Az. 1 Ss 257/05; KG Berlin, Beschluss vom 22. März 2002, Az. 3 Ws (B) 48/02; jeweils zitiert nach juris).

    14 Einem Betroffenen kann zur Glaubhaftmachung einer Erkrankung nicht, wie hier mit Verfügung vom 10. Mai 2017 geschehen, auferlegt werden, ein amtsärztliches Attest beizubringen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. März 2006, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 30.08.2016 - 53 Ss OWi 491/16

    Verfahrensfehlerhafte Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Betroffenen in der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Im Falle des Nichterscheinens wegen einer Erkrankung oder ähnlicher Umstände liegt ein Entschuldigungsgrund vor, wenn die damit verbundenen Einschränkungen oder Beschwerden nach deren Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar machen, wobei Verhandlungsunfähigkeit nicht gegeben sein muss (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. August 2016, Az. (2 B) 53 Ss-OWi 491/16, zitiert nach juris; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).

    Liegen danach Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, darf der Einspruch nur verworfen werden, wenn sich das Gericht die Überzeugung verschafft hat, dass Entschuldigungsgründe tatsächlich nicht gegeben sind (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. August 2016, a.a.O.).

  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Bleibt zweifelhaft, ob ein Verwerfungsgrund vorliegt, darf der Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. März 2006, Az. 1 Ss 257/05; KG Berlin, Beschluss vom 22. März 2002, Az. 3 Ws (B) 48/02; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Hierfür ist die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen wie Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Krankschreibungen grundsätzlich ausreichend; sie haben so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, bis ihre Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht (OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Januar 2009, Az. 2 Ss OWi 1623/08, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 01.06.1999 - 1 Ss 111/99

    Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Kommt der Betroffene - wozu er jedoch nicht verpflichtet ist - dem nach, kann der Richter seine Entscheidung anhand des Attests treffen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. Juni 1999, Az. 1 Ss 111/99).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05

    Fehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des zur Bußgeldhauptverhandlung nicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (Senat, Beschluss vom 7. April 2005, Az. 1 Ss 40/05, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Im Falle des Nichterscheinens wegen einer Erkrankung oder ähnlicher Umstände liegt ein Entschuldigungsgrund vor, wenn die damit verbundenen Einschränkungen oder Beschwerden nach deren Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar machen, wobei Verhandlungsunfähigkeit nicht gegeben sein muss (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. August 2016, Az. (2 B) 53 Ss-OWi 491/16, zitiert nach juris; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17
    Eine sachwidrige Behandlung wäre hierin nicht zu sehen, da es Aufgabe des Gerichts ist, der Gefahr des Eintritts der absoluten Verjährung entgegenzuwirken, sodass Maßnahmen, welche diesem Ziele dienen, grundsätzlich zulässig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000, Az. 2 StR 232/00, zitiert nach juris.).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Dieser Pflicht steht nicht entgegen, dass die Ärztin dem Betroffenen auch "Verhandlungsunfähigkeit" - ein Rechtsbegriff, über den nur das Gericht entscheidet - attestiert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 Ws (B) 541/15 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Januar 2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17 -, jeweils juris).
  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    Auch ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG löst diese Folge aus, selbst wenn es zu Unrecht erging bzw. - wie hier - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Januar 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17 -, BeckRS 2018, 1065; OLG Hamm, Beschluss vom 15.7.2008 - 3 Ss OWi 180/08 -, BeckRS 2008, 18098; OLG Köln, Beschluss vom 23. Dezember 1977 - Ss 806/77 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2020 - 1 OWi 2 SsBs 57/20

    Entschuldigung im Bußgeldverfahren wegen Studienaufenthalt in USA

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass auch ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG gem. § 32 Abs. 2 OWiG den Eintritt der Verfolgungsverjährung hindert (Senat, Beschlüsse vom 09.07.2002 - 1 Ss 74/02, juris Rn. 3, und vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17, juris Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2020 - 1 OWi 2 SsBs 173/20

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Prüfung der

    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2018, Az. 1 Owi 2 SsBs 84/17; Beschluss vom 7. April 2005, Az. 1 Ss 40/05, m.w.N., zitiert nach juris).
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