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   OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20   

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https://dejure.org/2020,13637
OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20 (https://dejure.org/2020,13637)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20 (https://dejure.org/2020,13637)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20 (https://dejure.org/2020,13637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen: Annahme einer Fahrweise zur Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Annahme einer Fahrweise zur Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Subjektiver Tatbestand bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was ist ein strafbares "Straßenrennen"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 15.04.2019 - 3 Ss 25/19

    "Einzelrennen" als verbotenes Kraftfahrzeugrennen i.S.d. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Nicht erforderlich ist zwar, dass der Täter tatsächlich mit der fahrzeugspezifisch und nach den sonstigen Umständen höchstmöglichen Geschwindigkeit gefahren ist (KG Berlin, Beschluss vom 14.04.2019 - (3) 161 Ss 36/19 (25/19), juris Rn. 1).

    Im Hinblick auf die von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zusätzlich vorausgesetzte subjektive Komponente reicht ein Fahrverhalten, das darauf abzielt, das fahrerische Können mittels Geschicklichkeitsdemonstrationen und nicht durch ein möglichst schnelles Fortkommen unter Beweis zu stellen (vgl. zu dieser Variante: KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2019 - (3) 161 Ss 36/19 (25/19), juris Rn. 3), zur Erfüllung des Tatbestandes nicht aus.

  • KG, 20.12.2019 - 3 Ss 75/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Entgegengewirkt werden soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers den besonderen Gefahren, die dadurch entstehen, dass der Fahrer durch den (nachgestellten) Wettbewerbscharakter Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht lässt und für einen Zuwachs an Geschwindigkeit den Verlust der Kontrolle über sein Fahrzeug in Kauf nimmt (vgl. BT-Drs. 18/12964, S. 5; s.a.: KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2019 - (3) 161 Ss 134/19, BeckRs 2019, 35362 Rn. 12).

    Auf die Frage, ob § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist (so AG Villingen-Schwenningen, Vorlagebeschluss vom 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19; a.A.: KG (3. Strafsenat), Beschluss vom 20.12.2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19), BeckRs 2019, 35362 Rn. 5) kommt es deshalb nicht an.

  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Auf die Frage, ob § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist (so AG Villingen-Schwenningen, Vorlagebeschluss vom 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19; a.A.: KG (3. Strafsenat), Beschluss vom 20.12.2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19), BeckRs 2019, 35362 Rn. 5) kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 57/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Weil der Angeklagte keine Frist versäumt hat, war die (unbedingt) beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.03.2001 - 3 StR 57/01, juris Rn. 2, vom 08.05.2002 - 3 StR 8/02, juris Rn. 3 sowie vom 28.01.2005 - 2 StR 445/04, juris Rn. 3 jeweils zur Revisionsbegründungsfrist).
  • BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02

    Prozesskostenhilfe (Nebenklage; fehlende Erforderlichkeit bei Aufhebung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Weil der Angeklagte keine Frist versäumt hat, war die (unbedingt) beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.03.2001 - 3 StR 57/01, juris Rn. 2, vom 08.05.2002 - 3 StR 8/02, juris Rn. 3 sowie vom 28.01.2005 - 2 StR 445/04, juris Rn. 3 jeweils zur Revisionsbegründungsfrist).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    In subjektiver Hinsicht hinzukommen muss, dass der Täter das Erreichen einer unter Berücksichtigung der fahrzeugspezifischen Beschleunigung, dem subjektiven Geschwindigkeitsempfinden und der konkreten Verkehrssituation möglichst hohen "relativen" Geschwindigkeit beabsichtigt hat; der Begriff der "höchstmöglichen" Geschwindigkeit stellt dabei die Wortlautgrenze der Norm dar (Pegel in MünchKomm-StGB, 3. Aufl. § 315d Rn. 26; Kulhanek in BeckOK-StGB, 45. Ed. Stand 01.02.2020, § 315d Rn. 41 f.; Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 315d Rn. 9; vgl. a.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19, juris Rn. 10 [zur Polizeiflucht]).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Ob und in welchem Umfang der Angeklagte für Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen ist, wird das Amtsgericht zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Mai 2000 - 1 StR 106/00 -, BGHSt 46, 53-61, Rn. 50).
  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 1 RBs 24/13

    400 Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot für die Teilnahme an einem illegalen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Zwar wird vertreten, dass unter den vom Gesetz nicht näher definierten Begriff des "Rennens" auch sog. Geschicklichkeitswettbewerbe fallen, bei denen die Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit nicht im Vordergrund stehen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2013 - III-1 RBs 24/13, 1 RBs 24/13, juris Rn. 9 [zu § 29 StVO a.F.]; vgl. zum Streitstand: Kulhanek aaO. Rn. 13.4).
  • BGH, 28.01.2005 - 2 StR 445/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen, Sachrügen); verminderte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
    Weil der Angeklagte keine Frist versäumt hat, war die (unbedingt) beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.03.2001 - 3 StR 57/01, juris Rn. 2, vom 08.05.2002 - 3 StR 8/02, juris Rn. 3 sowie vom 28.01.2005 - 2 StR 445/04, juris Rn. 3 jeweils zur Revisionsbegründungsfrist).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    a) Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts ist für das Tatbestandsmerkmal der Fortbewegung mit nicht angepasster Geschwindigkeit entscheidend, ob das Fahrzeug noch sicher beherrscht werden könne (vgl. KG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19) -, juris, Rn. 20; sich dem anschließend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20 -, juris, Rn. 8).
  • LG Aachen, 11.02.2021 - 60 Qs 1/21

    Kraftfahrzeugrennen, Begriff des Rennens

    aa) Die gegen die Strafnorm des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu AG Villingen-Schwenningen, Beschl. v. 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19, DAR 2020, 218; kritisch auch Fischer , StGB, 68. Aufl. 2021, § 315d Rn. 12, 14, 18; Schulz-Merkel , NZV 2020, 397, 399; SSW/ Ernemann , StGB, 5. Aufl. 2020, § 315d Rn. 15; Stam , StV 2018, 464, 467 f.; offenlassend OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20, juris Rn. 19) teilt die Kammer nicht (s. hierzu KG, Beschl. v. 20.12.2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19), DAR 2020, 149 = BeckRS 2020, 2019, 35362 Rn. 10; OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 RVs 45/20, NStZ-RR 2020, 224, juris Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 OLG 2 Ss 27/22

    Allein der Umstand, dass der Angeklagte unter Missachtung der zulässigen

    Soweit der Senat in seiner früheren Entscheidung die Auffassung vertreten hat, dass nicht entscheidend auf die Überschreitung der am Tatort zugelassenen Geschwindigkeit abzustellen sei, sondern darauf, ob das Fahrzeug bei der gefahrenen Geschwindigkeit noch sicher beherrscht werden kann (Beschluss vom 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20, juris Rn. 8), hält er hieran nicht fest.
  • LG Koblenz, 14.10.2020 - 4 Qs 60/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Geschicklichkeit Einzelfahrer

    Entgegengewirkt werden soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers den besonderen Gefahren, die dadurch entstehen, dass der Fahrer durch den (nachgestellten) Wettbewerbscharakter Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht lässt und für einen Zuwachs an Geschwindigkeit den Verlust der Kontrolle über sein Fahrzeug in Kauf nimmt (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20, BeckRS 2020, 10847, Rn. 7, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2019 - (3) 161 Ss 134/19, BeckRs 2019, 35362, Rn. 12).

    In subjektiver Hinsicht hinzukommen muss, dass der Täter das Erreichen einer unter Berücksichtigung der fahrzeugspezifischen Beschleunigung, dem subjektiven Geschwindigkeitsempfinden und der konkreten Verkehrssituation möglichst hohen "relativen" Geschwindigkeit beabsichtigt hat; der Begriff der "höchstmöglichen" Geschwindigkeit stellt dabei die Wortlautgrenze der Norm dar (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20, BeckRS 2020, 10847, Rn. 7, beck-online; Pegel, in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 315d, Rn. 26; Kulhanek, in BeckOK-StGB, 45. Ed., Stand 01.02.2020, § 315d, Rn. 41 f.; vgl. a.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19, juris, Rn. 10 [zur Polizeiflucht]).

    Hierauf muss es dem Täter aber zumindest angekommen sein (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20, BeckRS 2020, 10847, Rn. 7, beck-online; Preuß, NZV 2018, 537, 539).

    Im Hinblick auf die von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zusätzlich vorausgesetzte subjektive Komponente der Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit reicht ein Fahrverhalten, das darauf abzielt, das fahrerische Können mittels Geschicklichkeitsdemonstrationen und nicht durch ein möglichst schnelles Fortkommen unter Beweis zu stellen (vgl. zu dieser Variante: KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2019 - (3) 161 Ss 36/19 (25/19), juris, Rn. 3), zur Erfüllung des Tatbestandes allerdings nicht aus (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20, BeckRS 2020, 10847, Rn. 17, beck-online; AG Berlin-Tiergarten, Beschl. v. 6.5.2020 - 303 Gs 50/20, BeckRS 2020, 14536, Rn. 2, beck-online; BeckOK StGB/Kulhanek, 47. Ed., 1.8.2020, StGB, § 315d, Rn. 41.3; siehe auch Blanke-Roeser, JuS 2018, 18), insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 GG eine zurückhaltende Anwendung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB angezeigt ist (KG Berlin, Beschluss vom 14.04.2019 - (3) 161 Ss 36/19 (25/19), juris; AG Berlin-Tiergarten Beschl. v. 6.5.2020 - 303 Gs 50/20, BeckRS 2020, 14536 Rn. 2).

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