Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.12.2019 - 1 Ws 384/19, 4151 Js 3700/19 jug.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53389
OLG Zweibrücken, 19.12.2019 - 1 Ws 384/19, 4151 Js 3700/19 jug. (https://dejure.org/2019,53389)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.12.2019 - 1 Ws 384/19, 4151 Js 3700/19 jug. (https://dejure.org/2019,53389)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 1 Ws 384/19, 4151 Js 3700/19 jug. (https://dejure.org/2019,53389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme eines Sachzusammenhangs bei Übergabe von Drogen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.12.2019 - 1 Ws 384/19
    Auf die Frage, ob und unter welchen Bedingungen (auch) ein Zusammenhang mit weiteren Teilakten des Güterumsatzes begründet ist, etwa mit an anderen Orten vorgenommenen Straftaten der Endabnehmer (hierzu: BGH aaO. sowie Urteil vom 25.08.1987 - 1 StR 357/87, juris Rn. 6 ff.), kommt es nicht an.
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 215/08

    Örtliche Zuständigkeit (Begriff des Zusammenhangs; Einwand der Unzuständigkeit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.12.2019 - 1 Ws 384/19
    Vielmehr genügt jede strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einem geschichtlichen Vorgang (BGH, Urteil vom 30.09.2008 - 5 StR 215/08, NStZ 2009, 221).
  • OLG Hamm, 08.09.2016 - 1 Ws 408/16

    Örtliche Zuständigkeit, Gerichtsstand des Zusammenhangs, Auswahlermessen der StA

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.12.2019 - 1 Ws 384/19
    Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde weder zugunsten noch zuungunsten (§ 473 Abs. 2 StPO) des Angeschuldigten eingelegt, sondern im Rahmen ihrer Aufgabe, Gerichtsentscheidungen ohne Rücksicht darauf, welche Wirkungen dies für den Angeschuldigten hat, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2016 - III-1 Ws 408/16, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht