Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.02.1991 - 1 Ss 261/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5995
OLG Zweibrücken, 20.02.1991 - 1 Ss 261/90 (https://dejure.org/1991,5995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.02.1991 - 1 Ss 261/90 (https://dejure.org/1991,5995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 1 Ss 261/90 (https://dejure.org/1991,5995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntKfzVO §§ 4, 5; StVG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 02.12.1970 - RReg. 2 St 206/70

    Jahresfrist nach §§ 4, 5 IntKfzVO; Vorübergehender Aufenthalt im Ausland unter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.02.1991 - 1 Ss 261/90
    Vielmehr sei dann ein ständiger Aufenthalt in diesem Sinne ein »Wohnsitz« sowohl im In- wie im Ausland anzunehmen, ohne daß es weiter darauf ankomme, wo der tatsächliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse liege (OLG Stuttgart, VRS 34, 226; BayObLG, NJW 1971, 336; OLG Karlsruhe, MDR 1978, 251).
  • KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 17.07.1996 - 2St RR 76/96
    Die Berechtigung, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis zwölf Monate lang in der Bundesrepublik Deutschland zu fahren, gilt nämlich nicht, wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis im Zeitpunkt der Erteilung seinen ständigen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. hierzu OLG Zweibrücken DAR 1991, 350 ; Jagusch/Hentschel § 15 StVZO Rn. 25 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1997 - 1 Ss 301/96
    Als Berufspendler, der in Frankreich wohnt und regelmäßig seine Arbeitsstelle in Deutschland aufsucht, erfüllt er die Eigenschaft des außerdeutschen Kraftfahrzeugführers (Jagusch/Hentschel a.a.O. Rdn. 22; Senat DAR 1991, 350 = VM 1991, 95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht