Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44263
OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11 (https://dejure.org/2011,44263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.09.2011 - 3 W 103/11 (https://dejure.org/2011,44263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. September 2011 - 3 W 103/11 (https://dejure.org/2011,44263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,44263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 464 Abs 2 BGB, § 473 S 1 BGB, § 1094 Abs 1 BGB, § 1098 Abs 1 S 1 BGB, § 53 Abs 1 S 2 GBO
    Dingliches Vorkaufsrecht: Auslegung im Hinblick auf seine Vererblichkeit; Rechtsfolge bei Vereinbarung eines "limitierten Kaufpreises"

  • notar-drkotz.de

    Dingliches Vorkaufsrecht - Auslegung im Hinblick auf seine Vererblichkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 21.04.1989 - 3 W 49/89

    Zu den Voraussetzungen der Löschung eines persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11
    Ist die Vererblichkeit eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts weder durch den Eintragungsvermerk noch durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung Grundbuchinhalt geworden, dann kann dieses Recht nach dem Tode des eingetragenen Vorkaufsberechtigten durch Vorlage einer Sterbeurkunde ohne Bewilligung der Rechtsnachfolger gelöscht werden (OLG Hamm OLGZ 1989, 9, Senat, OLGZ 1990, 11).

    Dem deshalb bestehenden Schutzbedürfnis der Rechtsnachfolger des Vorkaufsberechtigten wird durch die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 GBO Rechnung getragen (Senat OLGZ 1990, 11).

  • OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88

    Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11
    Ist die Vererblichkeit eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts weder durch den Eintragungsvermerk noch durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung Grundbuchinhalt geworden, dann kann dieses Recht nach dem Tode des eingetragenen Vorkaufsberechtigten durch Vorlage einer Sterbeurkunde ohne Bewilligung der Rechtsnachfolger gelöscht werden (OLG Hamm OLGZ 1989, 9, Senat, OLGZ 1990, 11).
  • OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07

    "Limitierter Kaufpreis" als dingliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11
    Die Vereinbarung eines solchen "limitierten Kaufpreises" führt aber nur zur Unwirksamkeit eben dieser Regelung, nicht aber zur inhaltlichen Unzulässigkeit der Grundbucheintragung im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO (OLG München, NJOZ 2008, 476), es sei denn, es stünde fest, dass sich die Beteiligten über ein Vorkaufsrecht mit dem gesetzlich zulässigen Inhalt nicht geeinigt hätten.
  • RG, 25.02.1922 - V 400/21

    Vorkaufsrecht mit festem Preise

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11
    Zwar ist die Ausgangsüberlegung der Beschwerdeführer zutreffend, wonach ein dingliches Vorkaufsrecht nicht zu einem "limitierten Kaufpreis" vereinbart werden kann (RGZ 104, 122, Westermann in MüKo/BGB, 5. Aufl., § 1094 Rn 6); denn die in § 464 BGB enthaltene Bestimmung, wonach der Kaufvertrag bei Ausübung des Vorkaufsrechtes unter den Bedingungen zustande kommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, gilt nach § 1098 BGB zwingend auch für das dingliche Vorkaufsrecht (während sie schuldrechtlich abdingbar ist).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 20 W 156/20

    Zur Auslegung einer Grundbucheintragung bezüglich eines subjektiv-persönlichen

    Sie kann vielmehr auch durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung gemäß § 874 BGB Grundbuchinhalt werden; denn auch das zulässigerweise in Bezug Genommene ist als im Grundbuch eingetragen anzusehen (vgl. OLG Hamm OLGZ 1989, 9; OLG Düsseldorf Rpfleger 1967, 13; OLG Zweibrücken NotBZ 2012, 239; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1428;BeckOGK/Omlor, BGB, Stand: 01.06.2020, § 1094 Rz. 61; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 Rz. 83; Böhringer RpflStud 2018, 9, 12).

    Darin ist ohne weiteres die Vereinbarung einer Übertragbarkeit zu sehen (vgl. zu einer vergleichbaren Formulierung etwa auch OLG Zweibrücken NotBZ 2012, 239); davon geht offenkundig auch das Grundbuchamt ausweislich des angefochtenen Beschlusses und desjenigen vom 05.05.2020 aus.

  • OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20

    Ein zunächst nicht übertragbar gemachtes subjektiv-persönliches (dingliches)

    Dass eine solche Vereinbarung hier bei der Bestellung des Vorkaufsrechts nicht getroffen wurde, weil weder der Eintragungsvermerk noch die darin in Bezug genommenen Bewilligungen (vgl. OLG Zweibrücken, NotBZ 2012, 239; Demharter, a.a.O., Anh. 44 Rn. 83; Morvilius, in: Meikel, a.a.O., Einl. B Rn. 509) sich dazu verhalten, räumt der Antragsteller selbst ein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht