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OLG Zweibrücken, 21.06.2018 - 1 AR 14/18 A - 2 Ausl A 19/18 |
Zitiervorschläge
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.06.2018 - 1 AR 14/18 A - 2 Ausl A 19/18 (https://dejure.org/2018,19295)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 1 AR 14/18 A - 2 Ausl A 19/18 (https://dejure.org/2018,19295)
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung aus einem niederländischen Abwesenheitsurteil: Kenntnis des Verfolgten vom anberaumten Termin bei Bevollmächtigung seines Verteidigers
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19
Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von …
Maßgeblich ist hierfür, dass der Rechtsbeistand mit dem Wissen und dem Willen der angeklagten Person den Verhandlungstermin wahrgenommen und sie verteidigt hat und dass der durch die vorgeschriebene Erteilung eines Mandats notwendige Kontakt und der dadurch ermöglichte Informationsaustausch zwischen der betroffenen Person und dem Rechtsbeistand eine wirksame Verteidigung der betroffenen Person gewährleistet (…so die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.12.2014, BT-Drucks. 18/3562, S. 81 f.; siehe auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.06.2018 - 1 AR 14/18 A, juris Rn. 10).