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   OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85   

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https://dejure.org/1986,3018
OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85 (https://dejure.org/1986,3018)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.07.1986 - 2 UF 187/85 (https://dejure.org/1986,3018)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juli 1986 - 2 UF 187/85 (https://dejure.org/1986,3018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 242, 1570, 1586a
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Betreuungsunterhalt; Wiederaufleben eines titulierten Anspruchs nach Scheidung einer weiteren Ehe.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1586 a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Zweitehe; Gerichtlicher Vergleich; Betreuungsanspruch; Unterhaltsanspruch

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 907
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86

    Umfang eines Prozeßvergleichs für den Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85
    Hinweis Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30. September 1987 (FamRZ 1988, 46 = EzFamR BGB § 1586a Nr. 1 = BGHF 5, 1186) die vorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken aufgehoben, und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 22. August 1985 zurückgewiesen.
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84

    Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85
    In dem vergleichbaren Fall, daß nach dem Unterhaltsverzicht in die bisher kinderlose Ehe ein Kind geboren wurde, hat der Bundesgerichtshof (FamRZ 1985, 788 = EzFamR BGB § 1569 Nr. 4 = BGHF 4, 982) dem geschiedenen Ehemann die Berufung auf den Verzicht als gegen § 242 BGB verstoßend versagt.
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85
    Ein fiktives Einkommen müßte sie sich im Hinblick darauf nur dann zurechnen lassen, wenn der Zeuge leistungsfähig wäre (vgl. BGH FamRZ 1983, 146, 148 = BGHF 3, 637; Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Familienrecht 4. Aufl. S. 83; a.A. Diederichsen, aaO § 1577 Anm. 2 a).
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