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OLG Zweibrücken, 21.09.1995 - 3 W 100/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 710
- FamRZ 1996, 430
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 02.05.1996 - 1Z BR 181/95
Randvermerk im Geburtenbuch bei Änderung des Ehenamens der Eltern
Die von den gesetzlichen Vertretern nachgereichte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt des Zugangs der Anschließungserklärung beim Geburtsstandesamt zurück (wie OLG Zweibrücken StAZ 1995, 370 = FamRZ 1996, 430, 431).«.Das Oberlandesgericht Zweibrücken (FamRZ 1996, 430, 431 = StAZ 1995, 370, 371) hat gerade für den Fall der Anschließungserklärung nach § 1616a Abs. 1 BGB die Regelung des § 1831 S. 1 BGB einschränkend dahin ausgelegt, daß der Standesbeamte zur Vorlage der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eine Frist setzen müsse.