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   OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01   

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https://dejure.org/2002,5445
OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01 (https://dejure.org/2002,5445)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.07.2002 - 7 U 271/01 (https://dejure.org/2002,5445)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Juli 2002 - 7 U 271/01 (https://dejure.org/2002,5445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsabwehrklage ; Erwerb eines Grundstücks in der Teilungsversteigerung; Einwendungen aus einer Sicherungsabrede; Vollstreckung aus einer Grundschuldurkunde ; Befreiung von der Grundschuldhaftung

  • Judicialis

    ZVG § 52 Abs. 1 Satz 1; ; ZVG § ... 53 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 797; ; ZPO § 800; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1169; ; BGB § 1192

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Ersteigerer Einwendungen geltend machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 794, 797, 767; ZVG § 52; BGB §§ 1191 ff
    Keine Einwendungen aus Sicherungsabrede zwischen Gläubiger und Darlehensnehmer zugunsten des Ersteigerers bei ins geringste Gebot fallender Sicherungsgrundschuld ohne Übernahme der persönlichen Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 166/68

    Grundschuld und persönliche Forderung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Dadurch wurde die Klägerin als Ersteherin in Höhe des Nennbetrages der Grundschuld von einer Zahlung befreit, so dass die Übernahme dieses dinglichen Rechts einen Teil des von ihr geschuldeten Versteigerungserlöses bildet (BGHZ 56, 22, 24; BGH, RPfl 1971, 211; NJW-RR 1988, 1146, 1147; NJW 1989, 1349).

    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zugelassen, weil die Entscheidung möglicherweise von den Auffassungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 56, 22, BGHZ 64, 170, NJW 1989, 1349 und in NJW-RR 1988, 1147 abweicht:.

    a) In den Entscheidungen BGHZ 56, 22 und BGHZ 64, 170 hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, der persönliche Schuldner (und frühere Eigentümer) habe, wenn er auf die persönliche, vom Ersteigerer nicht übernommene Schuld zahle, einen Bereicherungsanspruch gegen den Ersteigerer, weil dieser nach §§ 1169, 1192 BGB im Ergebnis von seiner dinglichen Haftung aus der Grundschuld befreit werde.

  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Dadurch wurde die Klägerin als Ersteherin in Höhe des Nennbetrages der Grundschuld von einer Zahlung befreit, so dass die Übernahme dieses dinglichen Rechts einen Teil des von ihr geschuldeten Versteigerungserlöses bildet (BGHZ 56, 22, 24; BGH, RPfl 1971, 211; NJW-RR 1988, 1146, 1147; NJW 1989, 1349).

    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zugelassen, weil die Entscheidung möglicherweise von den Auffassungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 56, 22, BGHZ 64, 170, NJW 1989, 1349 und in NJW-RR 1988, 1147 abweicht:.

    b) Der Senat schließt sich im weiteren nicht der Auffassung des Bundesgerichtshofes in den Entscheidungen NJW 1989, 1349 und NJW-RR 1988, 1147 an, wonach die Frage, inwieweit die Grundschuld valutiere, Auswirkungen dahingehend habe, an wen der Eigentümer zu zahlen habe.

  • BGH, 21.03.1975 - V ZR 154/74

    Grundschuld und persönliche Forderung in der Teilungsversteigerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zugelassen, weil die Entscheidung möglicherweise von den Auffassungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 56, 22, BGHZ 64, 170, NJW 1989, 1349 und in NJW-RR 1988, 1147 abweicht:.

    a) In den Entscheidungen BGHZ 56, 22 und BGHZ 64, 170 hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, der persönliche Schuldner (und frühere Eigentümer) habe, wenn er auf die persönliche, vom Ersteigerer nicht übernommene Schuld zahle, einen Bereicherungsanspruch gegen den Ersteigerer, weil dieser nach §§ 1169, 1192 BGB im Ergebnis von seiner dinglichen Haftung aus der Grundschuld befreit werde.

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88

    rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Zusammengefasst folgt daraus, dass die Klägerin der Beklagten keine Einreden gegen die Grundschuld entgegen setzen kann (vgl. BGH, LM Nr. 4 zu § 1 der 40. DVO/UmstG; Wolfsteiner a.a.O., Rnr. 143 mit unzutreffendem Hinweis auf BGHZ 108, 237; Eickmann in Müko/BGB, 3. Aufl., § 1191, Rnr. 61) und die Beklagte in voller Höhe aus der Grundschuld verpflichtet ist.
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Seine Auskehrung an den Sicherungsgeber gleicht aus, dass dieser bei der Versteigerung des Grundstücks nur einen Erlös erzielt hat, der um den vollen Betrag der Grundschuld einschließlich ihres nicht mehr valutierten Teils gemindert war (BGH, NJW-RR 1989, 173-175).
  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85

    Entstehung des Anspruchs auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Durch ihn entfallen ihre vorbezeichneten Ansprüche nicht, sondern sie gebühren ihnen zunächst weiter gemeinschaftlich (BGH, NJW-RR 1987, 76, 77; NJW-RR 1990, 1202; v. Olshausen, KTS 1993, 511, 529).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 20/89

    Rückgewähranspruch wegen teilweise nicht mehr valutierter Grundschulden in der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Durch ihn entfallen ihre vorbezeichneten Ansprüche nicht, sondern sie gebühren ihnen zunächst weiter gemeinschaftlich (BGH, NJW-RR 1987, 76, 77; NJW-RR 1990, 1202; v. Olshausen, KTS 1993, 511, 529).
  • BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87

    Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Dadurch wurde die Klägerin als Ersteherin in Höhe des Nennbetrages der Grundschuld von einer Zahlung befreit, so dass die Übernahme dieses dinglichen Rechts einen Teil des von ihr geschuldeten Versteigerungserlöses bildet (BGHZ 56, 22, 24; BGH, RPfl 1971, 211; NJW-RR 1988, 1146, 1147; NJW 1989, 1349).
  • OLG Hamm, 14.03.1995 - 7 U 163/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    aa) Eine - auch konkludent mögliche - rechtsgeschäftliche Übertragung der Ansprüche aus dem Sicherungsvertrag (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 2110; OLG Hamm, OLGR 1995, 97 m.w.N.) scheidet vorliegend aus, weil die Klägerin das Eigentum durch Zuschlag im Wege Teilungsversteigerung erlangt hat und für den Abschluss daneben getroffener Vereinbarungen mit den Eheleuten L.., insbesondere eine Abtretung der aus der Sicherungsabrede oder aus § 812 BGB folgenden Ansprüche, nichts ersichtlich ist.
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01
    Allerdings hat der Sicherungsgeber gegen den Grundschuldgläubiger aus dem zwischen ihnen bestehenden Sicherungsvertrag oder aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, LM Nr. 4 zu § 1 der 40. DVO/UmstG) einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Abtretung oder Aufhebung des nicht valutierten Teils der Grundschuld oder auf einen entsprechenden Verzicht (vgl. BGH, NJW 1986, 2108, 2109; OLG München NJW 1980, 1051, 1052 m. Anm. Vollkommer), den er nach §§ 1169, 1192 BGB dem Grundschuldgläubiger als Einreden entgegenhalten kann sowie einen Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung, solange der Sicherungsfall nicht eingetreten ist.
  • OLG München, 10.07.1979 - 27 U 220/79

    Übergang der Verpflichtung aus dem Sicherungsvertrag zur Wahrung der Interessen

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