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   OLG Zweibrücken, 23.07.2014 - 1 U 143/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23141
OLG Zweibrücken, 23.07.2014 - 1 U 143/13 (https://dejure.org/2014,23141)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.07.2014 - 1 U 143/13 (https://dejure.org/2014,23141)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 1 U 143/13 (https://dejure.org/2014,23141)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Verbandsklage gegen die Verwendung einer Beitrittserklärung durch einen Pflegeheimbetreiber: Verstoß gegen verbraucherschützende Regelungen

  • IWW

    § 14 WBVG

Kurzfassungen/Presse (4)

Sonstiges (2)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Heimbetreiber darf keinen unbegrenzten Schuldbeitritt verlangen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Begrenzte Mithaftung für Pflegeplatzkosten - Hohe Kosten der Heimunterbringung dürfen nicht ohne weiteres auf Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer abgewälzt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 155/09

    Übernahme einer persönlichen Mietsicherheit durch GmbH-Geschäftsführer: Kündigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2014 - 1 U 143/13
    bb) Zutreffend macht der Kläger geltend, dass es in der Beitrittserklärung um eine Absicherung der Ansprüche der Beklagten durch einen Schuldbeitritt des Beitretenden geht (zum Schuldbeitritt als Mietsicherheit vgl. z.B.: BGH NJW-RR 2011, 1518; LG Lübeck, ZMR 2010, 857).
  • LG Mainz, 31.05.2013 - 4 O 113/12

    Heimvertrag: Inhaltskontrolle von formularvertraglichen Regelungen nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2014 - 1 U 143/13
    Abweichend vom Erstrichter und dem LG Mainz (Urteil vom 31.05.2013, 4 O 113/12 - , juris) ist § 14 Abs. 1 Satz 1 WBVG zwar nicht zu entnehmen, dass eine Sicherheit durch Schuldbeitritt grundsätzlich nicht verlangt werden kann.
  • LG Lübeck, 25.03.2010 - 14 S 146/09

    Sicherheit durch Mitverpflichtung eines weiteren Mieters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.07.2014 - 1 U 143/13
    bb) Zutreffend macht der Kläger geltend, dass es in der Beitrittserklärung um eine Absicherung der Ansprüche der Beklagten durch einen Schuldbeitritt des Beitretenden geht (zum Schuldbeitritt als Mietsicherheit vgl. z.B.: BGH NJW-RR 2011, 1518; LG Lübeck, ZMR 2010, 857).
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