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   OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19   

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https://dejure.org/2020,35342
OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19 (https://dejure.org/2020,35342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.09.2020 - 1 U 6/19 (https://dejure.org/2020,35342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. September 2020 - 1 U 6/19 (https://dejure.org/2020,35342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6 StVO, § 10 StVO, § 36 Abs 6 StVO
    Sonderrechte eines Fahrers eines Müllfahrzeugs

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit vom Straßenrand anfahrenden Sondersignale verwendenden Müllfahrzeugs

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sonderrechte eines vom Straßenrand anfahrenden, Sondersignale verwendenden Müllfahrzeugs ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines eine Einbahnstraße

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, dass ein Anschein pflichtwidrigen Verhaltens gegen den Anfahrenden besteht, wenn es - wie im Streitfall - im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; s. auch Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 10 StVO Rn. 11 m.w.N.).

    Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; vgl. auch BGH, VersR 2011, 234).

    Denn jedenfalls tritt die Betriebsgefahr hinter die gravierende Pflichtverletzung des Beklagten zu 1. zurück (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; vgl. auch BGH VersR 2011, 1540 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 U 155/08
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19
    Je größer der Seitenabstand ist, desto geringer kann die Herabsetzung der Geschwindigkeit sein; je geringer der Seitenabstand ist, desto größer muss die Herabsetzung der Geschwindigkeit sein (Urteil des Senats vom 08.04.2009, Az. 1 U 155/08).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19
    Denn jedenfalls tritt die Betriebsgefahr hinter die gravierende Pflichtverletzung des Beklagten zu 1. zurück (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; vgl. auch BGH VersR 2011, 1540 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision mit einem ausschwenkenden Entsorgungsfahrzeug an

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19
    Ein Verstoß gegen die grundlegenden, die Sicherheit des Verkehrs gewährleistenden Pflichten - wie im Streitfall des Beklagten zu 1. gegen die aus § 10 StVO resultierenden Pflichten wiegt besonders schwer; es entspricht herkömmlicher Rechtsprechung, dass in einem solchen Fall die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.2013, Az. 4 U 108/12, Juris).
  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19
    Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (Urteil des Senats vom 15.08.2018, Az. 1 U 21/17; vgl. auch BGH, VersR 2011, 234).
  • OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19
    Dabei ist davon auszugehen, dass der Einfahrvorgang erst dann endet, wenn sich das anfahrende Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005, Az. 4 U 35/04, Juris).
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