Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,59661
OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17 (https://dejure.org/2018,59661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.2018 - 2 U 75/17 (https://dejure.org/2018,59661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 2018 - 2 U 75/17 (https://dejure.org/2018,59661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,59661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 96 Abs 1 Nr 1 InsO, § 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 S 2 InsO, § 143 Abs 1 S 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Zahlung der Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung; Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZR 111/14

    Insolvenzanfechtung: Rückschluss von der erfolgreichen zwangsweisen Durchsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17
    Die von der Beklagten in der Berufungsbegründung für ihre gegenteilige Auffassung zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen (IX ZR 111/14 und 31/12 [nicht: 32/11]) stehen dem nicht entgegen.

    Ein Schuldner, der bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt - also weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um alle fälligen Forderungen seiner Gläubiger zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 InsO) -, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz (BGH Urteil vom 22. Juni 2017 - IX ZR 111/14 Rz. 14 m.w.N.).

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17
    Wer weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit im Wesentlichen zu erfüllen, weiß in der Regel auch, dass dessen Zahlungen an ihn die anderen Gläubiger benachteiligen (BGH Urteile vom 10. Januar 2013 - IX ZR 28/12 Rz. 27 und vom 20. November 208 - IX ZR 188/07 Rz. 10 jew. M.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 04.07.2014 - 2 U 30/13

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einem Sonderkonto durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17
    Er erbringt damit ein eigenes Vermögensopfer, das zur Benachteiligung seiner (anderen) Gläubiger gemäß § 129 Abs. 1 InsO führt und damit als seine Rechtshandlung der Insolvenzanfechtung unterliegt (st. Rspr. des BGH - grundlegend: Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 233/08 Rz. 13; bestätigt durch Urteile vom 30. September 2010 - IX ZR 237/09 Rz. 4 und vom 7. April 2011 - IX ZR 118/10 sowie 137/10 jew. Rz. 3; ebenso: Senat Urteil vom 4. Juli 2014 - 2 U 30/13 Rz. 22 - hier und nachfolgend zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.09.2010 - IX ZR 237/09

    Insolvenzanfechtung: Zahlung der Arbeitnehmeranteile am

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17
    Er erbringt damit ein eigenes Vermögensopfer, das zur Benachteiligung seiner (anderen) Gläubiger gemäß § 129 Abs. 1 InsO führt und damit als seine Rechtshandlung der Insolvenzanfechtung unterliegt (st. Rspr. des BGH - grundlegend: Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 233/08 Rz. 13; bestätigt durch Urteile vom 30. September 2010 - IX ZR 237/09 Rz. 4 und vom 7. April 2011 - IX ZR 118/10 sowie 137/10 jew. Rz. 3; ebenso: Senat Urteil vom 4. Juli 2014 - 2 U 30/13 Rz. 22 - hier und nachfolgend zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 233/08

    Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17
    Er erbringt damit ein eigenes Vermögensopfer, das zur Benachteiligung seiner (anderen) Gläubiger gemäß § 129 Abs. 1 InsO führt und damit als seine Rechtshandlung der Insolvenzanfechtung unterliegt (st. Rspr. des BGH - grundlegend: Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 233/08 Rz. 13; bestätigt durch Urteile vom 30. September 2010 - IX ZR 237/09 Rz. 4 und vom 7. April 2011 - IX ZR 118/10 sowie 137/10 jew. Rz. 3; ebenso: Senat Urteil vom 4. Juli 2014 - 2 U 30/13 Rz. 22 - hier und nachfolgend zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17
    Wer weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit im Wesentlichen zu erfüllen, weiß in der Regel auch, dass dessen Zahlungen an ihn die anderen Gläubiger benachteiligen (BGH Urteile vom 10. Januar 2013 - IX ZR 28/12 Rz. 27 und vom 20. November 208 - IX ZR 188/07 Rz. 10 jew. M.w.N.).
  • BGH, 07.04.2011 - IX ZR 118/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2018 - 2 U 75/17
    Er erbringt damit ein eigenes Vermögensopfer, das zur Benachteiligung seiner (anderen) Gläubiger gemäß § 129 Abs. 1 InsO führt und damit als seine Rechtshandlung der Insolvenzanfechtung unterliegt (st. Rspr. des BGH - grundlegend: Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 233/08 Rz. 13; bestätigt durch Urteile vom 30. September 2010 - IX ZR 237/09 Rz. 4 und vom 7. April 2011 - IX ZR 118/10 sowie 137/10 jew. Rz. 3; ebenso: Senat Urteil vom 4. Juli 2014 - 2 U 30/13 Rz. 22 - hier und nachfolgend zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht