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OLG Zweibrücken, 24.05.2006 - 2 WF 107/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sinn und Zweck der Regelung des § 99 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93d; ZPO § 99 Abs. 1
Keine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 93 d ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Dürkheim, 02.03.2006 - 1 F 190/05
- OLG Zweibrücken, 24.05.2006 - 2 WF 107/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 749
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 25.05.2004 - 10 WF 1725/04
Keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung ohne Rechtsmittel in der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2006 - 2 WF 107/06
Diese Zweckrichtung gebietet es, die Regelung auch auf die Kostenentscheidung in einem Urteil anzuwenden, mit der - wie im vorliegenden Falle - dem obsiegenden Beklagten gemäß § 93 d ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind (…vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 64. Aufl. § 93 d Rdn. 9;… Stein-Jonas/Bork, ZPO 2. Aufl. § 93 d Rdn. 17; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1189). - BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2006 - 2 WF 107/06
Sinn und Zweck dieser Regelung bestehen darin zu verhindern, dass das Gericht bei der Überprüfung der Kostenentscheidung erneut die Hauptsache beurteilen muss, obwohl diese nicht angefochten wurde (BGH NJW-RR 2003, 1075;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 99 Rdn. 1, jeweils m.w.N.).